TIPP DES TAGES

Verdienstausfall konkret belegen!

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Macht ein Arzt für seine ehrenamtliche Tätigkeit, beispielsweise in einem Landeswohlfahrtsverband, Verdienstausfall geltend, muss er - will er mehr als den Durchschnittssatz haben - konkret werden. Der Arzt muss belegen, dass er seine hauptberufliche Tätigkeit nicht zu einem anderen Zeitpunkt als etwa der Verbandssitzung hätte erbringen können.

Die pauschale Behauptung, er sei an der Behandlung von Patienten gehindert gewesen, reicht nicht, so das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 8 K 1196/08).

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