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Ersatzkassen

 Nur rabattierte Präparate, bitte!

Kassen wollen, dass Ärzte bei Aut-idem-Verbot nur rabattierte Medikamente der Kassen verordnen. Die KV Nordrhein ist vergrätzt.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die KV Nordrhein (KVNo) wirft den Ersatzkassen praxisferne Wunschvorstellungen vor. Der Stein des Anstoßes: Die Ersatzkassen haben die niedergelassenen Ärzte aufgefordert, bei der Verordnung von Arzneimitteln, die in der Apotheke nicht ausgetauscht werden dürfen, die Rabattverträge der Krankenkassen zu beachten.

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses besteht seit Dezember 2014 für acht Wirkstoffe wegen ihrer geringen therapeutischen Breite ein gesetzliches Austauschverbot in der Apotheke.

In diesen Fällen muss der Präparatename statt des Wirkstoffs auf der Verordnung stehen, oder der Arzt muss neben dem Wirkstoff auch den Hersteller notieren.

Zurzeit läuft das Verfahren für eine zweite Tranche von Wirkstoffen, die ebenfalls auf die sogenannte Substitutionsausschlussliste kommen sollen.

Liste mit Rabattverträgen liegt bei

Nach Einschätzung der KVNo bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand für die Ärzte.

"Es ist im Praxisalltag nicht leistbar, sich bei einer Vielzahl von Verordnungen durch Papierlisten zu wühlen oder Recherchen auf den Internetseiten der Krankenkassen zu betreiben, um die Rabattwünsche der Kassen zu erfüllen", betont der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff in der Mitgliederzeitschrift "KVNo aktuell". (iss)

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