Arzneimittel

GBA legt Austauschverbote fest

Bei einigen Wirkstoffen müssen Ärzte künftig kein Aut-idem-Kreuz mehr setzen. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss hat erstmals acht Wirkstoffe vom Austausch durch den Apotheker ausgeschlossen.

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat erstmals Wirkstoffe festgelegt, die vom Apotheker nicht ausgetauscht werden dürfen.

Dieses Substitutionsverbot soll künftig bei Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten) gelten, die bei Patienten mit Herzerkrankungen eingesetzt werden.

Aufgenommen in die Liste wurden auch die Immunsuppressiva Tacrolimus (Hartkapseln) und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen), das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination - Tabletten) sowie das Antiepileptikum Phenytoin (Tabletten).

Dem Bundesgesundheitsministerium wurde die Liste, die in die Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden soll, zur Prüfung vorgelegt. GBA-Chef Josef Hecken kündigte an, dass die Wirkstoffliste "zeitnah" erweitert werden solle.

Dies werde Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, Inhalative zur Behandlung von Patienten mit Asthma bronchiale/COPD sowie Dermatika zur Behandlung von Psoriasis-Patienten betreffen, kündigte Hecken an.

Apotheken müssen GKV-Patienten bisher ein preisgünstiges Präparat abgeben, wenn der verordnende Arzt nicht den Austausch durch ein wirkstoffgleiches Medikament ausdrücklich verboten hat.

Mit einer im April in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist der GBA beauftragt worden, Arzneimittel festzulegen, bei denen dieses Austauschgebot nicht gelten soll.

Besonders berücksichtigt werden sollen dabei Präparate mit einer geringen therapeutischen Breite. Der GBA kann aber auch weitere Kriterien festlegen. (fst)

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