1,7 Millionen Menschen in NRW schwerbehindert

KÖLN (iss). Jeder zehnte Bürger und jede elfte Bürgerin in Nordrhein-Westfalen galten Ende 2011 als schwerbehindert, hatten also einen Behinderungsgrad von 50 Prozent oder mehr.

Veröffentlicht:

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes war mit 20,9 Prozent die "Beeinträchtigung der Funktion der inneren Organe" die Hauptbehinderungsart, gefolgt "Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderung sowie Suchtkrankheiten" (16,1 Prozent).

Die Zahl der Schwerbehinderten ist zwar im vergangenen Jahr um 2,0 Prozent auf 1,7 Millionen gestiegen, lag damit aber um 1,2 Prozent unter dem Wert von 2001.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Exklusiv-Umfrage der Ärzte Zeitung

Baustelle Gesundheitspolitik: Was muss 2026 angegangen werden?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Brenzlige Situationen

Umgang mit schwierigen Patienten - Tipps für MFA

Lesetipps
Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen