28 Substanzen für Designerdrogen verboten

BERLIN (dpa). Sie heißen verharmlosend Badesalz oder Lufterfrischer, doch tatsächlich handelt es sich um synthetische Designerdrogen.

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Jetzt sind Herstellung, Handel und Besitz dieser gesundheitsgefährdenden "Legal Highs" verboten, denn seit diesem Donnerstag sind 28 dieser neuen psychoaktiven Substanzen ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen.

Damit sind sie nicht mehr legal. Es handelt sich nach einer Mitteilung der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und des Bundesgesundheitsministeriums um synthetische Derivate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains sowie synthetische Cannabinoide.

Außerdem werden mit sechsmonatiger Übergangsfrist flüssige Tilidin-Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit soll dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden.

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