G-BA reagiert auf EBM-Änderung
Pädiater und Kinderpsychiater dürfen ADHS-Stimulantien auch bei Heranwachsenden verordnen
Logische Folge einer EBM-Änderung: Stimulantien dürfen bei Heranwachsenden auch von Pädiatern sowie von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. -psychotherapie verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Arzneimittel-Richtlinie entsprechend ergänzt.











