Ärzte-Altersgrenze

68er-Regelung für Vertragsärzte fällt am 1. Oktober

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Betroffen dürften nur einige wenige hundert Niedergelassene sein - dennoch hat sich die Koalition bei der Altersgrenze für Vertragsärzte von 68 Jahren zu einem Rundumschlag entschieden: So soll die so genannte 68er-Regelung bereits zum 1. Oktober fallen, so beide Regierungsfraktionen in einem Antrag zum GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz (GKV-Org-WG).

Aber auch Ärzte, die bis zu diesem Stichtag ihren 68. Geburtstag feiern, sollen weiter praktizieren können, sofern das Nachbesetzungsverfahren noch nicht zur Praxisnachfolge geführt hat. Und: Ärzte, die ihre Praxis bereits an einen Nachfolger übergeben haben, können immerhin einen Antrag auf erneute Zulassung stellen. Die Lockerungen gelten auch für Ärzte in MVZ. Von der Altersgrenze gab es bereits Ausnahmen.

Interessant: Obwohl das GKV-Org-WG erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten dürfte, sollen die Zulassungsausschüsse den Willen des Gesetzgebers bereits ab dem nächsten Monat berücksichtigen, fordern die Abgeordneten. (ble)

Lesen Sie dazu auch: Nach der Reform ist vor der Reform - der Bundestag plant ein Regelungs-Potpourri Weiterbildung: Regierung stärkt Weiterbildung in Hausarzt-Praxen Psychotherapeuten: Berlin will feste Quote für Kindertherapeuten Enterale Ernährung: Koalition nimmt Krankenkassen stärker in die Pflicht

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