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Enterale Ernährung

Koalition nimmt Krankenkassen stärker in die Pflicht

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Die große Koalition hat sich auf eine Ausweitung der enteralen Ernährung verständigt: So sollen Versicherte mit angeborenen seltenen Stoffwechseldefekten oder anderen diätpflichtigen Erkrankungen, die ohne diätetische Intervention zu schwerer geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung führen, künftig einen Leistungsanspruch auf medizinisch notwendige bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung erhalten, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Gleiches gilt für Versicherte mit fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden Ernährung.

Bislang nennt Paragraf 33 SGB V nur vier Produktgruppen diätetischer Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Rahmen der enteralen Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung. Da das Bundessozialgericht diese Liste als abschließend bewertet hat, besteht für die Kassen bisher keine Leistungspflicht, auch wenn der Einsatz anderer Produktgruppen medizinisch sinnvoll sein könnte, argumentieren die Parlamentarier. (ble)

Lesen Sie dazu auch: Nach der Reform ist vor der Reform - der Bundestag plant ein Regelungs-Potpourri Ärzte-Altersgrenze: 68er-Regelung für Vertragsärzte fällt am 1. Oktober Weiterbildung: Regierung stärkt Weiterbildung in Hausarzt-Praxen Psychotherapeuten: Berlin will feste Quote für Kindertherapeuten

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