ABDA/KBV-Modell: Zur Not nur mit einer Kasse
BERLIN (cw). Die Umsetzung eines gemeinsamen Modellprojekts von Ärzten und Apothekern zum Arzneimittelmanagement (so genanntes "ABDA/KBV-Modell") kommt nach wie vor nicht voran.
Veröffentlicht:Bei einem Treffen von KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Köhler und ABDA-Vize Friedemann Schmidt wurden am Montag Alternativen sondiert.
Dabei läuft alles darauf hinaus, den Modellversuch statt mit allen Kassen einer KV-Region - wie im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen - nur mit einer oder einer Auswahl von Kassen zu fahren.
Statt nach Paragraf 64a SGB V würde man dann auf der Rechtsgrundlage des Paragraf 63 SGB V antreten, erläuterte ein KBV-Sprecher gegenüber der "Ärzte Zeitung".
Allerdings gebe man einem Projekt mit allen Kassen weiterhin den Vorzug. Dessen größtes Hinderniss sei jedoch der Wettbewerb der Kostenträger untereinander. Ein konzertiertes Vorgehen gestalte sich derzeit "äußerst schwierig".
Ursprünglich wollte die ABDA den Modellversuch spätestens zum Jahresende beginnen. Jetzt heißt es, der Startschuss falle in das 1. Halbjahr 2013. Als Testregionen seien weiterhin Sachsen und Westfalen-Lippe im Rennen.
Unentschieden in Westfalen-Lippe
Beim ABDA/KBV-Modell verordnet der Arzt Wirkstoffe, die in einer Positivliste zuvor vereinbart wurden. Dem Apotheker obliegen Produktauswahl sowie weitere Compliance-Services.
ABDA und KBV hatten ihr Konzept im April 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Herbst nahm die Regierungskoalition das Vorhaben als Modellprojekt ins Versorgungsstrukturgesetz auf.
In der Ärzteschaft war das ABDA/KBV-Modell von Anfang an umstritten. Der Reihe nach votierten die Vertreterversammlungen mehrerer großer KVen dagegen.
In Westfalen-Lippe ist man bislang noch unentschieden, ob mit den Kassen ein eigenes Modell zum Arzneimittelmanagament - ohne Beteiligung der Apotheker - verhandelt werden kann, oder ob man sich für den gemeinsamen Versuch bewirbt. Aktuell laufen die Gespräche zwischen KV und Kassen noch, heißt es auf Anfrage.
Streit gab es bisher immer wieder auch um die finanziellen Details des ABDA/KBV-Modells. Dabei geht es sowohl um die Beteiligung der Leistungserbringer an Einsparerfolgen als auch um Regelungen, wie den Kassen eventuelle Mehrkosten aus dem Versuch zu ersetzen sind.