AOK Bayern siegt im Streit mit Zahnärzten

COBURG (eb). Als falsche Tatsachenbehauptung bezeichnet das Landgericht Coburg eine 2010 geschaltete Anzeige von oberfränkischen Zahnärzten.

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Diese hatten behauptet, die AOK Bayern könne für den Rest des Jahres die Honorare für die zahnmedizinische Behandlung ihrer Versicherten nicht garantieren.

Vielmehr habe die AOK für 2010 an die KZVB 463.156 Euro zuviel bezahlt, so das Urteil.

Az.: 23 O 627/11

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