Gekündigter Hausarztvertrag

AOK Bayern widerspricht Hausärzteverband

Die AOK Bayern habe die Kündigung des Hausarztvertrages angekündigt, stellt die Kasse jetzt klar.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Kündigung des geschiedsten Hausarztvertrages durch die AOK Bayern kam keineswegs so überraschend, wie vom Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) dargestellt. Darauf weist die Kasse hin.

Bereits im Mai habe die AOK Bayern in einem Spitzengespräch den BHÄV und das Bayerische Gesundheitsministerium über die geplante Kündigung informiert, teilte die Kasse mit.

Weil die Befristung im bestehenden Vertrag unklar formuliert sei, habe man aus Gründen der Rechtssicherheit bereits ein Jahr vor Ablauf des Vertrages gekündigt.

Nach Auffassung der AOK ist die Kündigung des Vertrags, der als sogenannter Anschlussvertrag nach altem Recht gilt, erforderlich, um überhaupt Verhandlungen über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach dem 30. Juni 2014 beginnen zu können.

Im Sommer wird verhandelt

Erste Gespräche über einen neuen Hausarztvertrag seien nach der Sommerpause vereinbart. Dem habe auch BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis zugestimmt.

Am 30. Juni nächsten Jahres endet die Übergangsfrist für Hausarztverträge nach altem Recht. Gemeint sind jene Verträge, für die nicht die Wirtschaftlichkeitsklausel in Paragraf 73b Absatz 5a gilt.

Danach gilt für alle Hausarztverträge, die nach dem 22. September 2010 geschlossen wurden, der Grundsatz der Beitragssatzstabilität der Kassen.

Die vereinbarten Vergütungen sollen möglichst das Honorarniveau der KVen nicht übersteigen. Anderenfalls muss der Mehraufwand durch Einsparungen an anderer Stelle wieder kompensiert werden.

Geregelt ist dies im GKV-Finanzierungsgesetz, das mit den Stimmen von Union und FDP im November 2010 beschlossen wurde.

AOK: Hausarztzentrierte Versorgung unverzichtbar

Durch die Kündigung zum 30. Juni 2014 ändere sich für am Hausarztvertrag teilnehmende Ärzte und Patienten nichts, betonte der AOK-Vorsitzende in Bayern Dr. Helmut Platzer. Die AOK sehe die hausarztzentrierte Versorgung nach wie vor als unverzichtbar an.

Der Vorwurf, die AOK habe den Hausarztvertrag von Anfang an nur halbherzig gelebt, sei daher grotesk. (sto)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nachruf

Berthold Dietsche: Einer der Gründerväter der HZV ist tot

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Lesetipps
„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei