Direkt zum Inhaltsbereich

ver.di-Aufruf

Beschäftigte der AOK Nordost sollen vor Berliner Zentrale demonstrieren

Alle anderen AOKen haben eine Tarifeinigung mit ver.di akzeptiert - nur die AOK Nordost nicht. Für den 3. Juli sind 4.500 Beschäftigte zum Warnstreik aufgerufen.

Veröffentlicht:

Schwerin/Berlin. Die 4.500 Beschäftigten der AOK Nordost sind zum Warnstreik vor der AOK-Zentrale in der Berliner Wilhelmstraße aufgerufen.

Die Gewerkschaft ver.di will damit erreichen, dass ein mit der AOK-Tarifgemeinschaft vereinbarter Abschluss vom vergangenen Jahr auch für die Mitarbeitenden bei der AOK Nordost gilt.

Die Kasse mit Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin hat nach Angaben Verdis als einzige Kasse in der AOK-Landschaft entschieden, diesen Abschluss nicht umzusetzen.

1.100 Euro netto extra plus Gehaltserhöhung um 3,1 Prozent

Dabei geht unter anderem um eine steuer- und sozialabgabenfreie Netto-Zahlung in Höhe von 1.100 Euro für Tarifbeschäftigte und von 550 Euro für Auszubildende, sowie um eine Erhöhung der Gehälter zum 1. Dezember 2022 um 3,1 Prozent und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 50 Euro. Laut Verdi benötigen die Beschäftigten diese Steigerungen aufgrund der Inflation dringend.

Am 3. Juli ist deshalb geplant, dass Busse von mehreren Standorten im Nordosten aus die Streikenden nach Berlin fahren. (di)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Vegetarische und vegane Ernährung bei Kindern mit Vorerkrankungen

Hornhautinfektion durch Pilze

Pilzkeratitis: CRISPR-Test hilft bei unklaren Verdachtsfällen

Lesetipps
Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe