AOK Hessen legt für Naturheilverfahren einen Wahltarif auf
BAD HOMBURG (ine). Seit 1. April erhalten Versicherte der AOK Hessen, die einen Wahltarif geschlossen haben, einen Zuschuss für Naturarzneimittel und Naturheilverfahren wie Akupunktur und Homöopathie. Bedingung: Die Versicherten müssen einen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung aufsuchen. Eine Gesundheitsprüfung entfällt, die Wartezeit beträgt drei Monate. Der Selbstbehalt beträgt 20 Prozent.
Abhängig von den gestaffelten Maximalbeiträgen der Erstattung - in drei Jahren können das bis zu 1800 Euro sein abzüglich des Selbstbehalts - zahlt beispielsweise ein 38 Jahre alter Versicherter monatlich 12,60 Euro in der ersten oder 22,90 Euro in der zweiten Variante. Wenn in einem Versicherungsjahr keine Leistung in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Bonuszahlung, so die AOK.