AOK und KV teilen sich Kosten für Psychotherapie
STUTTGART (vdb). Die AOK Baden-Württemberg muß sich an der Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen beteiligen. Das hat das Landesschiedsamt unter Vorsitz von Professor Eberhard Wille am vergangenen Freitag entschieden. Die Summe von 28 Millionen Euro tragen je zur Hälfte AOK und Kassenärztliche Vereinigung.