GBA-Beschluss

ASV wird ausgeweitet

Patienten mit Rheuma und Mukoviszidose sollen bald in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung aufgenommen werden können.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wird auf Rheuma und Mukoviszidose ausgeweitet. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Für die Behandlung von Rheumapatienten wurde folgendes festgelegt: Die Teamleitung muss von Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie übernommen werden .

Zum Kernteam gehören außerdem Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Innere Medizin und Nephrologie, für Innere Medizin und Pneumologie sowie für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie.

Fachärzte aus weiteren Gruppen wie Gynäkologie, Gastroenterologie oder Radiologie können hinzugezogen werden.

Werden Kinder und Jugendliche behandelt, muss die Teamleitung ein Kinder- und Jugendmediziner mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Rheumatologie übernehmen. Zum Kernteam gehören darüber hinaus Augenärzte und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie.

Für die Berechtigung innerhalb der ASV zu behandeln, müssen Ärzte auf mindestens 240 Patienten im Jahr kommen. Diese Mindestmenge gilt aber nur für erwachsene Patienten.

Gefordert wird auch eine 24-Stunden-Notfallversorgung sowie die Zusammenarbeit mit fest definierten Gesundheitsberufsgruppen wie zum Beispiel Physiotherapeuten.

Der Beschluss zu den rheumatologischen bedarf noch einer weiteren Vervollständigung durch den GBA. Diese soll bis Mai 2017 erfolgen.

Die ASV zur Muskoviszidose kann dagegen voraussichtlich schon im Frühjahr 2017 starten.

Die Teamleitung übernehmen hier Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie.

Dem Kernteam gehören darüber hinaus Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie an. Hinzuziehende Fachärzte können unter anderem Gynäkologen, Kardiologen oder Urologen sein.

Die Mindestmenge, um die ASV-Berechtigung zu erhalten, liegt hier bei 50 Patienten pro Jahr. Für strukturschwache Regionen wird eine Sonderregelung geprüft.

Die ASV soll als nächstes auf urologische Tumoren und seltene Lebererkrankungen ausgeweitet werden. Dazu will der GBA im kommenden Jahr die Beratungen aufnehmen. Bislang ist diese Art der sektorübergreifende Behandlung nach Paragraf 116 SGB V bereits für Patienten mit Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose, Marfan-Syndrom, gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle, gynäkologischen Tumoren und pulmonaler Hypertonie möglich. (chb)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!