Arzneimittel-Verordnung

E-Rezept jetzt auch für Bundespolizisten nutzbar

Die Bundespolizei weitet ihren TI-Anschluss aus: Seit 1. Januar können Ärzte Arzneimittelverordnungen für Bundespolizisten auch via E-Rezept ausstellen.

Veröffentlicht:
E-Rezept wird in Apotheke eingelöst

Nicht nur via eGK einlösbar: Auch Bundespolizisten können das E-Rezept direkt über die gematik-App nutzen.

© Jochen Tack / dpa / picture alliance

Berlin. Seit 1. Januar gibt es fürs E-Rezept einen neuen Nutzerkreis: Wie die gematik mitteilt, können nun auch die rund 44.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Deutschland Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel als E-Rezept erhalten.

Die KBV hatte auf die anstehende Ausweitung des Nutzerkreises schon im Dezember hingewiesen.

Anspruch auf eine eGK besteht bereits seit April 2025

Laut gematik können Bundespolizisten bereits seit April 2025 eine Gesundheitskarte (eGK) und das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) in Anspruch nehmen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könnten sie dabei nicht nur den Weg über die eGK oder via Ausdruck mit Rezeptcode wählen, sondern ebenso die gematik-App nutzen. Wie die gematik berichtet, sei bei der Auswahl der Versicherungsart in der App (für iOS und Android) jetzt ein zusätzlicher Button: „Anders versichert“ hinterlegt.

Die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI) stellt dabei direkt in Aussicht, dass die App-Lösung künftig auch für weitere Personen von Bundes- oder Landeseinrichtungen zur Verfügung stehen könnte, nämlich „sobald deren Kostenträger/Heilfürsorge sich an die TI“ anschließe und „die Person selbst nicht gesetzlich oder privat krankenversichert“ sei. (reh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Kollegialer Rat

Empfehlungen für das Überbringen schlechter Nachrichten

Lesetipps
Eine junge Person hält die hand einer älteren Person in der Hand.

© openlens / Stock.Adobe.com

„Unser ältester Patient ist 86!“

Erwachsen mit Mukoviszidose: Versorgung muss sich anpassen