"Abgestufter Sanktionskatalog" in Südwest-HzV

Vertragspartner in Baden-Württemberg legen Strafen für Hausärzte fest, die Pflichten lax handhaben.

Veröffentlicht:

STUTTGART (fst). Ein "Sanktionskatalog" im AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg hat Hausärzte irritiert. Der Hausärzteverband hat daher in einem Rundschreiben die neue Vereinbarung erläutert.

Bei diesem Katalog handele es sich "um eine Qualitätssicherungsmaßnahme der hausarztzentrierten Versorgung", schreiben Verbandschef Dr. Berthold Dietsche und sein Vize Dr. Frank-Dieter Braun.

Zudem seien "aktuell maximal 0,5 Prozent der teilnehmenden Kollegen" betroffen. Zum 1. Juli haben die Vertragspartner in Anlage 6 des Vertrags festgelegt, was geschieht, wenn teilnehmende Hausärzte einzelne Vertragspflichten nicht erfüllen. Bislang sah der Vertrag bei Verstößen einzig und allein die Maximalstrafe vor: den Ausschluss.

Vereinbart worden sei nun ein "abgestufter Maßnahmenkatalog", der den Ärzten Gelegenheit biete, ausstehende Qualifikationen nachzuholen, heißt es.

Zu den Pflichten von Hausärzten gehören unter anderem die Teilnahme an zwei Fortbildungsveranstaltungen pro Kalenderjahr, an vier Qualitätszirkeln sowie das Mitmachen bei DMP. Auch das Vorhalten einer aktuellen Vertragssoftware ist obligatorisch.

Ein Beispiel: Verschlafen Hausärzte zum zweiten Mal eine Fortbildungsveranstaltung, verringert sich die Pauschale P 1 um fünf Euro. Die Regelung erlaube also "einen Freischuss", erläutert der Verband.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Frau Neumann-Grutzek: Ist die Krankenhausreform eine Enttäuschung?

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

Frauenärztin und Aufklärerin auf Instagram

Dr. Annika Schauer: Gynfluencerin und Wies’n-Kellnerin

Lesetipps
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Tipps für den Reha-Antrag

Vorsorge oder Reha: Was es für die Genehmigung durch die Kostenträger braucht