"Abgestufter Sanktionskatalog" in Südwest-HzV
Vertragspartner in Baden-Württemberg legen Strafen für Hausärzte fest, die Pflichten lax handhaben.
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Änderungsvereinbarung zum AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg (PDF-Datei, 6 Seiten, 150 KByte)
STUTTGART (fst). Ein "Sanktionskatalog" im AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg hat Hausärzte irritiert. Der Hausärzteverband hat daher in einem Rundschreiben die neue Vereinbarung erläutert.
Bei diesem Katalog handele es sich "um eine Qualitätssicherungsmaßnahme der hausarztzentrierten Versorgung", schreiben Verbandschef Dr. Berthold Dietsche und sein Vize Dr. Frank-Dieter Braun.
Zudem seien "aktuell maximal 0,5 Prozent der teilnehmenden Kollegen" betroffen. Zum 1. Juli haben die Vertragspartner in Anlage 6 des Vertrags festgelegt, was geschieht, wenn teilnehmende Hausärzte einzelne Vertragspflichten nicht erfüllen. Bislang sah der Vertrag bei Verstößen einzig und allein die Maximalstrafe vor: den Ausschluss.
Vereinbart worden sei nun ein "abgestufter Maßnahmenkatalog", der den Ärzten Gelegenheit biete, ausstehende Qualifikationen nachzuholen, heißt es.
Zu den Pflichten von Hausärzten gehören unter anderem die Teilnahme an zwei Fortbildungsveranstaltungen pro Kalenderjahr, an vier Qualitätszirkeln sowie das Mitmachen bei DMP. Auch das Vorhalten einer aktuellen Vertragssoftware ist obligatorisch.
Ein Beispiel: Verschlafen Hausärzte zum zweiten Mal eine Fortbildungsveranstaltung, verringert sich die Pauschale P 1 um fünf Euro. Die Regelung erlaube also "einen Freischuss", erläutert der Verband.