Pandemie-Gesetz NRW

Ärzte empört über mögliche COVID-19-Zwangsrekrutierung

In NRW hagelt es Kritik gegen das geplante Pandemie-Gesetz. Nordrheins Kammerchef Henke fordert die Politik auf, auf Zwangsmaßnahmen zu verzichten und auf das freiwillige Engagement der Ärzte zu vertrauen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Eine Zwangsrekrutierung wäre „ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Kolleginnen und Kollegen“, mahnt ÄKNo-Präsident Rudolf Henke.

Eine Zwangsrekrutierung wäre „ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Kolleginnen und Kollegen“, mahnt ÄKNo-Präsident Rudolf Henke.

© Marburger Bund

Köln. Ärzteorganisationen in Nordrhein-Westfalen sind empört über die Absicht der schwarz-gelben Landesregierung, Mediziner und Pflegekräfte für den Einsatz gegen die COVID-19-Pandemie gegebenenfalls zwangszuverpflichten. Eine solche Maßnahme sei unnötig und kontraproduktiv, warnen die Ärzte.

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo), verweist in einer Videobotschaft auf das außerordentliche Engagement der Ärzte in der aktuellen Krise. „Eine Zwangsrekrutierung wäre ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Kolleginnen und Kollegen“, betont Henke, der für die CDU im Bundestag sitzt. „So etwas kann nicht allein im Ermessen der Regierung liegen, sondern es müsste mindestens eine Entscheidung des Parlamentes zur Grundlage haben.“

Eingriff in medizinische Behandlung unakzeptabel

Für bedenklich hält er einen weiteren Passus des Gesetzentwurfes. In Paragraf 12 ist vorgesehen, dass das Landesgesundheitsministerium gegenüber Krankenhausträgern auch Anordnungen zu medizinischen Behandlungen treffen kann. „Es wäre völlig unakzeptabel, durch Weisung einer Regierung in medizinische Behandlungsfragen von Ärztinnen und Ärzten einzugreifen. Das stünde unserem Selbstverständnis diametral entgegen.“

Henke fordert die Politik auf, auf Zwangsmaßnahmen zu verzichten und lieber auf das freiwillige Engagement zu vertrauen. Zwischen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit gebe es keinen Gegensatz, sagt er. „Wer wüsste besser als wir, die wir auch in Großschadenereignissen und Katastrophensituationen gefordert sind, dass es in einer solchen Zeit natürlich Verbindlichkeit und die Durchsetzung von Einsatzplänen braucht.“ Dazu sei die Ärzteschaft mit ihren Institutionen nicht nur bereit, sondern auch in der Lage, stellt der Kmmerpräsident klar.

Auch Ärzteverbände laufen Sturm

Viele Landesverbände der Fachärzte haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (beide CDU) und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Landtags gewandt. Dort verweisen sie auf das vielfältige Engagement der versorgenden niedergelassenen Fachärzte in der Krise, beispielsweise die Aufrechterhaltung der Sprechstunden auch ohne adäquate Schutzausrüstung, die Unterstützung der Krankenhausabteilungen durch unbürokratische Kommunikations- und Kooperationskanäle oder die Empfehlung an Kollegen, keinen Urlaub zu nehmen.

„Damit haben wir unaufgefordert einen unschätzbaren Beitrag im Rahmen unserer vertragsärztlichen Tätigkeit für ein funktionierendes Gesundheitswesen erbracht und verhindert, dass Zustände wie in Italien und Spanien ausgebrochen sind.“ Das altruistische Engagement zeige ein ärztliches Ethos, für das es bisher keiner Zwangsmaßnahmen bedurft habe.

Die Facharzt-Verbände fordern die Politik auf, die Ärzte nicht durch Zwangsmaßnahmen ihrer Flexibilität zu berauben. Der Gesetzentwurf würde essenzielle Teile des Gesundheitswesens handlungsunfähig machen, warnen sie. „Mehr als eine Zwangsrekrutierung von Ärzten nutzte die Schaffung eines geschützten Rechtsraumes der Notversorgung, um die Kolleginnen und Kollegen vor persönlichen Haftungsrisiken in ihren Entscheidungen zu schützen“, heißt es in dem Schreiben.

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