Reaktionen auf das geplante Versorgungsgesetz

Ärzte sehen für sich keine Verbesserungen im Ärztegesetz

Wenig Anreize, sich auf dem Land niederzulassen, finden Ärzte im Versorgungsstrukturgesetz. Von "absurd" bis "Blödsinn" reichen die Kommentare unserer Leser.

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BERLIN (af). "Glauben Sie, dass das Versorgungsgesetz die Arbeitsbedingungen im Alltag für Sie als Arzt verbessern wird?", fragen wir Sie, liebe User, in unserem Mail-In.

Ihre ersten Reaktionen zeigen zusammenfassend: Sie verneinen, dass der vom Kabinett gebilligte Entwurf Verbesserungen für Ärzte auf den Weg bringen könne.

Stichwort Honorar: Der Entwurf sieht vor, dass Ärzte in unterversorgten Gebieten alle Behandlungen zum vollen Honorarsatz abrechnen können. Die Abstaffelung der Regelleistungsvolumina soll entfallen. Dass sie das ihnen ihrer Ansicht nach ohnehin korrekt verdiente Geld als Anreiz erhalten sollen, empfinden die Ärzte nicht als Vergünstigung.

Stichwort Spezialversorgung: Die geplante ambulante spezialärztliche Versorgung von Menschen mit schweren Krankheiten wie HIV/Aids oder Multipler Sklerose empfinden die niedergelassenen Ärzte eher als Bedrohung denn als Chance.

Während Gesundheitsminister Daniel Bahr darin eine Stärkung des Wettbewerbs nach dem Motto "Wer kann, der darf" sieht, fürchten die Haus- und Fachärzte, dass ihnen die Krankenhäuser diese Patienten wegschnappen, die sie zum Teil schon viele Jahre betreuen.

Stichwort Regress: Der Entwurf soll das Prinzip "Beratung vor Regress" stärken. Ärzte, die die Beratungen in Anspruch nehmen, sollen vor Regressforderungen zeitweise sicher sein. Das ist zu wenig, finden die Leser. Der Entwurf schaffe die Richtgrößen nicht ab. Dringend benötigter Ärztenachwuchs werde damit weiterhin abgeschreckt.

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Kommentare
Dr. Jürgen Schmidt 10.08.201116:19 Uhr

Unmut ist verständlich aber noch kein strategischer Ansatz

Den Kommentatoren, insbesonders auch Herrn Kollegen Martin Junker, muss man unumwunden recht geben, auch in der Wertung ihrer persönlichen Betroffenheit.

Allerdings gehört zu einer professionellen Einstellung zum eigenen Beruf auch eine reflektierte Betrachtung der besonderen Gegebenheiten:
Das Gesundheitswesen und das Recht auf medizinische Hilfe in allen Lebenslagen gehört zu den letzten Glaubensartikeln der ansonsten brüchig gewordenen Religion vom Sozialstaat.
Dass der Staat, noch bevor er für die Ausweitung von Sozialleistungen, eine kaum fassbare Schuldenlast angehäuft hat, sich für seinen Glaubwürdigkeitsverlust ständig zu exculpieren versuchte und deshalb laufend jene diskreditiert, nämlich uns Ärzte, die sich für diesen Staat abrackern, ist die eine Seite, die Kehrseite ist aber auch in die Betrachtung einzubeziehen: Die besten Kenner der Gesundheitsökonomie, nämlich die Ärzte selbst, leisten das nicht, was sie könnten (siehe Leistungsdichte bei Koronarangiografien, MRT, Hausbesuche etc). Dies hat vielfältige Gründe, u.a. auch in Fachgruppenkonkurrenzen und Profitstreben.

Es ist - und dies macht die aktuelle Situation wieder einmal klar - völlig unverständlich, dass sich die Ärzteschaft weiche Flanken leistet, die sie immer wieder angreifbar machen. Dabei behalten meist die Gesundheitspolitiker die Oberhand, weil sie über ausreichende Publizität verfügen und auf ein offenes Ohr der Bevölkerung treffen. Denn die Lust auf Empörung und Schuldzuweisungen ist in der Bevölkerung immer noch ausgeprägter als die selbstkritische Neigung, die Konsequenzen aus der Misere des Sozialstaates zu betrachten. Auf Volkes Vernunft ist nur begrenzter Verlass.

Am Rande sei ein anderer Aspekt erwähnt: Das Versorgungsgesetz wird die Ärzteschaft in unterscheidlicher Weise treffen und Ungleichheiten eher befestigen. Dies erklärt vielleicht die Gleichgültigkeit vieler Kollegen zur vorliegenden Thematik, denn einer schweigenden Mehrheit geht es noch immer relativ gut.

Dr. Jürgen Schmidt 09.08.201115:20 Uhr

MVZ''s - und nun ?

Man muss sich wundern, dass die lange für gefährlich gehaltenen MVZ''s in der aktuellen Diskussion zum Versorgungsgesetz nahezu unberücksichtigt bleiben.
Im Versorgungsgesetz findet sich dazu eine Regelung, die klarstellt, was schon berufsrechtlich und bürgerlichrechtlich nicht klargestellt werden muss, nämlich dass ärztliche Entscheidungen ohne Einflussnahme und auschließlich in ärztlicher Verantwortung getroffen werden müssen.
In Wahrheit bedeutet die neue gesetzliche Regelung weit weniger als im Koalitionsvertrag beabsichtigt und oft versprochen.
Die nun getroffene Regelung ist bei Licht besehen nicht mehr als ein Feigenblatt, dass zur Umgehung einlädt und der weiteren zunehmenden Kommerzialisierung durch Klinikkonzerne u.ä. Tür und Tor öffnet.
Die meisten Ärzte haben Informationsmöglichkeiten und Kenntnisse über teilweise agressive Konzernstrategien, die KVen sprachen sogar von eigenen Gründungen zur Abwehr von kommerzieller Überfremdung der Versorgungslandschaft, Aufregung aller Orten - und nun ?

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