Ärzte sollen Nebenwirkungen direkt melden

Die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes hält auch für Ärzte Neuregelungen parat: Sie sollen künftig Verdachtsfälle von Arznei-Nebenwirkungen nicht mehr nur an die Arzneimittelkommission weitergeben.

Veröffentlicht:
Welche Nebenwirkung? UAW sollen Ärzte künftig auch an BfArM und PEI melden.

Welche Nebenwirkung? UAW sollen Ärzte künftig auch an BfArM und PEI melden.

© Sabine Immken / fotolia.com

BERLIN (af). Ärzte und Angehörige von Heilberufen sollen stärker in die Überwachung von Arzneimitteln einbezogen werden als bisher.

Dies sieht der Entwurf des "Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" (AMG-Novelle) vor, den der Bundestag Donnerstagnacht in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse weiterverwiesen hat.

Bislang sollen Ärzte Nebenwirkungen von Arzneien, die in den Zulassungsstudien nicht entdeckt wurden, an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) melden.

Künftig sollen sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden, "jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zusätzlich an die zuständige Bundesoberbehörde zu melden".

Das können je nach Arznei das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sein. An diese Aufforderung erinnern sollen Aufdrucke auf den Medikamentenpackungen.

So sieht es die Pharmakovigilanz-Richtlinie der Europäischen Union vor, die mit dem Gesetzentwurf in nationales Recht überführt werden soll.

Zahlreiche weitere Anträge

Gleiches gilt für die Fälschungsrichtlinie. Sie soll verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette eindringen können.

Sicherheitscodes auf den Packungen, die über die gesamte Handelskette nachverfolgt werden können, sollen spätestens ab dem Jahr 2017 dafür sorgen, dass gefälschte Medikamente in der EU-nicht mehr vertrieben werden können.

In diesem Zusammenhang steht auch das von den Ländern geforderte Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Medikamenten, das die Bundesregierung bereits zurückgewiesen hat.

Das Gesetz ist ein so genanntes "Omnibusgesetz". Unter anderem sollen darin Änderungen am Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) durchs Gesetzgebungsverfahren geschleust werden.

Rund 30 Änderungsanträge liegen nach SPD-Angaben dafür bereits vor. Unionsfraktion und Regierung wollen zum Beispiel prüfen, inwieweit die Preise, die Krankenkassen und Hersteller für neue Arzneimittel aushandeln veröffentlicht werden oder besser vertraulich behandelt werden sollten.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Muskuloskelettale Erkrankungen

Was bringt Kinesiotaping?

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht

Lesetipps
Ein Kardiologe verwendet einen Schlauch für die Radiofrequenzkatheterablation eines Patienten mit Vorhofflimmern.

© romaset / stock.adobe.com

Nach Katheterablation

Kontrolle von Risikofaktoren schützt vor Vorhofflimmern-Rezidiven

Eine Blutprobe zur Bestimmung von vier kardiovakulären Schlüsselmarkern.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Verdacht auf Myokardinfarkt

Wenn erhöhte Troponine täuschen und es kein Herzinfarkt ist

Diabetischer Fuß mit Ulkus

© Brauer / stock.adobe.com

Innovative Therapieansätze

Mit Fischhaut gegen den diabetischen Fuß