Union knöpft sich AMNOG vor

Kaum haben die ersten Preisverhandlungen für neue Arzneien begonnen - da prescht die Union vor und will das AMNOG reformieren. Profitieren soll die Industrie - und die Apothekerschaft. Kritik kommt prompt von den Krankenkassen.

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Reduziert werden soll auch der Apothekerabschlag.

Reduziert werden soll auch der Apothekerabschlag.

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BERLIN (cw). In das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes ("16. AMG-Novelle") will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion offenbar Erleichterungen für Pharmahersteller und Apotheker einbringen.

Dazu kursiert in Berlin seit Montag dieser Woche ein noch inoffizielles Positionspapier. Kommende Woche werde dessen abgestimmte Fassung veröffentlicht, heißt es aus Fraktionskreisen.

Unter anderem wollen die Parlamentarier einige Stellschrauben der frühen Nutzenbewertung nachjustieren. So etwa sollen Referenzländer für Preisverhandlungen zwischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband nach Kaufkraftparität bestimmt werden.

Derzeit liegt die Frage, welche Länder zu Preisvergleichen heranzuziehen sind, der gemeinsamen Schiedsstelle von Pharmaindustrie und GKV zur Entscheidung vor.

Damit will sich die Schiedsstelle am 3. Februar befassen. Die Kassen bestehen darauf, dass Niedriglohnländer wie Rumänien oder Bulgarien zum Maßstab dienen.

Geheimhaltung des Erstattungspreises

Des weiteren denkt man in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über eine Regelung nach, die Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen - respektive des vereinbarten Abschlags - zu garantieren.

Damit wird einem lang gehegten Wunsch der forschenden Pharmahersteller entsprochen. Die befürchten ansonsten einen Preisverfall, weil viele ausländische Gesundheitssysteme im Rahmen ihrer Arzneimittel-Preisbildung auf Deutschland referenzieren.

Auf je nach Anbieterinteresse unterschiedliche Resonanz dürfte dagegen bei der Industrie der Vorschlag stoßen, den Bestandsmarkt in die frühe Nutzenbewertung sofort mit einzubeziehen, sobald ein neues Produkt in den Markt kommt, für dessen Wirkstoffklasse bereits ein solcher Bestand existiert.

Im Regelfall dürfte das für Einbußen bei denjenigen sorgen, deren Produkte bereits vor Inkrafttreten der frühen Nutzenbewertung eingeführt wurden.

Rabatt-Karenzzeit für Biosimilars

Generikaherstellern kommt die Fraktion entgegen, wenn sie eine zweijährige Karenzzeit für Biosimilars nach Ablauf des Original-Patents vorschlägt.

Während dieser Zeit sollen keine Rabattausschreibungen für den betreffenden Wirkstoff und seine Nachahmer stattfinden. Damit bleibe den Herstellern ein Anreiz, heißt es, in die vergleichsweise teure Entwicklung von Biogenerika zu investieren.

Denn anders als kleinmolekülige Generika müssen Biogenerika auch aufwendige Tests an Patienten absolvieren.

Auch Rabattverträge mit Originalherstellern, die vor Ablauf des Patentschutzes geschlossen wurden und darüber hinaus laufen, sind Gesundheitspolitikern der Unionsfraktion ein Dorn im Auge.

Beruhigungspillen für Apotheker

Damit liegen sie ganz auf der Linie des Branchenverbands Pro Generika, der schon lange kritisiert, dass der generische Wettbewerb auf diese Weise unnötig behindert werde.

Zur Besänftigung der seit dem AMNOG chronisch aufgebrachten Apothekerschaft werden in dem Positionspapier so ziemlich sämtliche neuralgischen Punkte angeschnitten, die die Branche derzeit drücken.

Dazu zählen ein neuer Anlauf zum Verbot von Pick-up-Stellen, Absenkung des Apothekenabschlags von 2,05 Euro auf 1,75 Euro pro Packung, Überprüfung der Ausschreibungspflicht für Zytostatikazubereitungen oder auch eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Nullretaxationen bei Formfehlern auf Betäubungsmittelrezepten.

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