KKH

Ärztliche Zweitmeinung vor Op möglich

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bietet ihren Versicherten, die vor einer Operation an Knie, Hüfte, Rücken oder Schulter stehen, eine ärztliche Zweitmeinung an.

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HANNOVER. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bietet ihren Versicherten, die vor einer Operation stehen, eine ärztliche Zweitmeinung an.

Nach Angaben der Kasse richtet sich das neue Angebot an Versicherte mit einer Krankenhauseinweisung für eine Rücken-, Knie-, Hüft- oder Schulter-Operation - und die sich fragen, ob der Eingriff die beste Behandlungsoption für sie ist.

Wie es in einer Mitteilung heißt, können die KKH-Versicherten jetzt eine fundierte Zweitmeinung international renommierter Fachärzte schnell und unkompliziert anfordern. Das geht im Internet und über den Postweg. Experten geben dazu unter der kostenfreien Hotline 0800 / 2013 123 Auskunft über die erforderlichen Unterlagen, wie die Kasse berichtet.

Online können sich die Versicherten auf dem unabhängigen Zweitmeinungsportal des KKH-Partners Medexo einloggen. Dort gilt es im nächsten Schritt, einen Online-Fragebogen auszufüllen und die notwendigen Behandlungsunterlagen in einem geschützten Bereich hochzuladen. "Alles unterliegt strengsten Datenschutzrichtlinien", betont die KKH.

Innerhalb weniger Tage werde dann ein umfassendes Gutachten von einem Experten erstellt, verspricht die Kasse. Es werde schriftlich dargelegt, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist oder ob mittels anderer Behandlungsmethoden ein Therapieerfolg möglich ist.

Das Gutachten, für das die KKH die Kosten übernimmt, wird dann online oder per Post zugestellt, heißt es in der Mitteilung. (ths)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 09.01.201516:51 Uhr

Ich frage mich ernsthaft was die jeweiligen Ärztkammern zu Ärzten sagen,

die solche Op-Empfehlungen aussprechen, ohne den Patient gesehen zu haben!
Das ist unseriös (und kostet Geld!)

Dr. Björn Matthies 09.01.201511:50 Uhr

Vergütung

Es wäre interesant von den Kassen zu erfahren, in welcher Höhe und wovon diese ärztlichen Leistungen bezahlt werden ! Ene EBM Vergütung scheidet ja wohl aus.

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