Alternde Gesellschaft braucht viel mehr Klinikärzte

Weil es in Zukunft immer mehr hochbetagte Menschen geben wird, wird der Fachkräftebedarf in Krankenhäusern zunehmen.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der demografische Wandel wird erhebliche Auswirkungen auf die stationäre Versorgung haben: Bis zum Jahr 2030 wird sich allein die Zahl der über 80-Jährigen um 50 Prozent erhöhen, während auf der anderen Seite der Fachkräftemangel im Krankenhaus weiter zunehmen wird.

Im Jahr 2030 werden in den Krankenhäusern bundesweit schätzungsweise 79 000 Ärzte fehlen, berichtete der Leiter der Krankenhausabteilung im sächsischen Sozialministerium Dieter Knoblauch beim 13. Münchner Klinik Seminar.

Jetzt gegensteuern

In der Pflege sei die Situation noch dramatischer. Nach einer aktuellen Prognose werden in rund 20 Jahren in den Krankenhäusern mehr als 350.000 Krankenpfleger und rund 60.000 Pflegehelfer fehlen, wenn jetzt nicht gegengesteuert wird, erklärte Knoblauch.

Zwar sei die Zahl der berufstätigen Ärzte sowie der Anteil der Ärztinnen in den vergangenen Jahren gestiegen, räumte Knoblauch ein. Zugleich habe sich aber die durchschnittliche Wochenarbeitszeit seit dem Jahr 2000 bis 2007 um fast acht Prozent verringert. Das Arbeitsvolumen sei seit 1991 um 1,6 Prozent gesunken.

Nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) werde die Zahl der Krankenhausfälle in den alten Bundesländern in den meisten Landkreisen bis 2030 weiter steigen, berichtete Knoblauch. In Ostdeutschland müsse hingegen in vielen Regionen mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden.

Waffengleichheit in spezialärztlicher ambulanter Versorgung

Vor diesem Hintergrund werde die Zusammenarbeit von stationärer und ambulanter Versorgung etwa durch ein besseres Entlassungsmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt immer wichtiger. Auch eine sektorenübergreifende Organisation des ärztlichen Notdienstes oder die Ermächtigung von Ärzten in Reha- und Pflegeabteilungen seien sinnvolle Ansätze einer besseren Verzahnung der Leistungssektoren.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz sei nun "beim Zugang zur spezialärztlichen ambulanten Versorgung Waffengleichheit" geschaffen worden, erklärte Knoblauch weiter.

Die Beschränkungen, die der Gesetzgeber bei der Berechtigung zur Gründung und zur Leitung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) beschlossen hat, gingen allerdings zumindest in Ostdeutschland an der Versorgungswirklichkeit vorbei, kritisierte der Ministerialbeamte.

Im Kampf gegen den drohenden Ärztemangel habe Sachsen bereits einige Maßnahmen wie Sicherstellungszuschläge, Investitionszuschüsse oder Umsatzgarantien beschlossen, berichtete Knoblauch. Ob damit ein Ärztemangel verhindert werden kann, müsse sich jedoch erst noch zeigen.

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