Bundesrat

Anti-Korruptionsgesetz soll nachgebessert werden

Der Bundesrat wünscht Ergänzungen am geplanten Anti-Korruptionsgesetz. Gefordert wird, dass auch gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung Anträge auf Strafverfolgung wegen korruptiven Verhaltens stellen dürfen.

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BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat den Kabinettsentwurf des Anti-Korruptionsgesetzes mit einigen wenigen Ergänzungsvorschlägen gebilligt.

Das "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" ist zwar nicht zustimmungspflichtig. Dennoch könnte es die Länderkammer durch ihr Veto verzögern. Danach sieht es nun nicht aus.

Die Vorschläge des Gesundheitsausschusses im Einzelnen:

- Als besonders schwere Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit sollen nicht nur - wie im Kabinettsentwurf - Vorteilsnahme und -gewährung großen sowie gewerbsmäßigen Ausmaßes eingestuft werden. Auch Täter, "die einen anderen Menschen durch die Tat in eine Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung" bringen, sollen dafür bis zu fünf Jahre Haft befürchten müssen.

- Darüber hinaus wünschen sich die Gesundheitspolitiker der Länder, dass weitere Interessengruppen das Recht erhalten, Strafanträge wegen Korruption im Gesundheitswesen zu stellen. So sollen nicht nur Berufsverbände, Kammern, Kassen und KVen, sondern auch Träger der gesetzliche Unfallversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung staatsanwaltliche Ermittlungen ins Rollen bringen dürfen. Da beide Träger auch medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen, seien sie mit ins Boot der Klageberechtigten zu nehmen, heißt es zur Begründung.

Der weitere Fahrplan des Gesetzgebungsverfahrens: Am 14. Oktober folgt eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages, bei der Interessengruppen ihre Stellungnahmen abgeben können.

Anfang Dezember folgt die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Am 18. Dezember wird der Bundesrat sein endgültiges Votum abgeben. Das Gesetz soll am Tag nach Verkündung in Kraft treten. Möglicherweise also noch in diesem Jahr. (cw)

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