Anwälte: Ärztegesetz ist verfassungswidrig

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BERLIN (af). Das Versorgungsstrukturgesetz gerät erneut unter Beschuss. Teile davon beschränken Grundfreiheiten, meinen Rechtswissenschaftler.

Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Anwälte Professor Rupert Scholz und Dr. Reimar Buchner im Auftrag des Bundesverbands Medizinischer Versorgungszentren erstellt haben.

Zum selben Ergebnis kommt die Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins zum Versorgungsstrukturgesetz. Beide Papiere liegen der "Ärzte Zeitung" vor.

"Die geplanten Beschränkungen der Berechtigung zur Gründung medizinischer Versorgungszentren verletzen die Berufsfreiheit der zukünftig nicht mehr gründungsberechtigten Leistungserbringer", schreibt Scholz. Paragraf 12 des Grundgesetzes regelt die Freiheit der Berufsausübung.

Entwurf: Aktiengesellschaften als Gründer von MVZ nicht mehr zugelassen

Gesundheitsministerium und zuvor die CDU/CSU-Fraktion hatten im Gesetzgebungsverfahren darauf gedrängt, Aktiengesellschaften als Gründer von Medizinischen Versorgungszentren nicht mehr zuzulassen. Versichertengeld sollte nicht zur Profitmaximierung von Aktiengesellschaften eingesetzt werden dürfen.

Dies ist nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins nicht konsequent. Ganze Krankenhäuser würden heute schon in der Rechtsform von börsennotierten Aktiengesellschaften betrieben, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat kommt seinerseits zu dem Ergebnis, dass die mit dem Gesetz geplanten Gründungsbeschränkungen die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in einigen Regionen gefährdeten, heißt es in einer Stellungnahme.

Lesen Sie dazu auch: Gesundheitsreform ein Fall für Karlsruhe?

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