BMG

Approbationsordnung soll geändert werden

BERLIN (bee). Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Änderung an der ersten Novelle der Approbationsordnung, die im Juli beschlossen wurde.

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In der Novelle wurde eine einmonatige Famulatur in einer Hausarztpraxis festgelegt.

Da auch der Termin für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geändert wurde, müssen Studenten, die bereits im klinischen Studienabschnitt sind, nun rückwirkend eine Famulatur in der Hausarztpraxis nachweisen.

Die notwendigen Übergangsregelungen werden im BMG-Referentenentwurf nur "halbherzig" angegangen, erklärt der Medizinische Fakultätentag in einer Mitteilung.

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