Arznei nicht zugelassen: Einfuhr verboten

Dürfen Arzneimittel aus anderen Ländern eingeführt werden, wenn sie deutlich günstiger sind? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof.

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (mwo). EU-Länder dürfen keine nicht zugelassenen Arzneimittel einführen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn dies im Einzelfall für die Therapie erforderlich und vom Arzt so verordnet ist, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich in Luxemburg.

Einsparungen im Gesundheitswesen können demgegenüber die Einfuhr nicht zugelassener Medikamente nicht rechtfertigen.

Damit gab der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen recht. Polen hatte die Einfuhr erlaubt, wenn ein bezüglich Wirkstoffen, Dosierung und Darreichungsform entsprechendes Arzneimittel zwar zugelassen und verfügbar, das andere Medikament aber billiger ist.

Wie nun der EuGH betont, sieht das EU-Recht Ausnahmen aber nur "in besonderen Bedarfsfällen" vor. Das setze voraus, dass das Medikament von Fachkräften hergestellt und für die "besonderen Bedürfnisse" eines konkreten Patienten bestimmt ist.

Danach seien nur medizinische Gründe als "besonderen Bedürfnisse" anzuerkennen. Entsprechend müsse das Medikament individuell verordnet worden sein. Finanzielle Erwägungen spielten demgegenüber keine Rolle.

Az.: C-185/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Kompass 2025

GKV-Ausgaben: Arzneimittelpreise auf dem Prüfstand

Kooperation | In Kooperation mit: AOK Bundesverband
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert

Lesetipps
Das Zusammenspiel zwischen Vermögensverwalter und Anlegerin oder Anleger läuft am besten, wenn die Schritte der Geldanlage anschaulich erklärt werden.

© M+Isolation+Photo / stock.adobe.com

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Adipostas und deren Folgen sind zu einer der häufigsten Todesursachen geworden.

© Christian Delbert / stock.adobe.com

Leopoldina

Adipositas-Epidemie: Diese Strategien braucht es jetzt

Plaque im Gefäß

© Dr_Kateryna / Fotolia

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen