Arznei nicht zugelassen: Einfuhr verboten

Dürfen Arzneimittel aus anderen Ländern eingeführt werden, wenn sie deutlich günstiger sind? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof.

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (mwo). EU-Länder dürfen keine nicht zugelassenen Arzneimittel einführen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn dies im Einzelfall für die Therapie erforderlich und vom Arzt so verordnet ist, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich in Luxemburg.

Einsparungen im Gesundheitswesen können demgegenüber die Einfuhr nicht zugelassener Medikamente nicht rechtfertigen.

Damit gab der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen recht. Polen hatte die Einfuhr erlaubt, wenn ein bezüglich Wirkstoffen, Dosierung und Darreichungsform entsprechendes Arzneimittel zwar zugelassen und verfügbar, das andere Medikament aber billiger ist.

Wie nun der EuGH betont, sieht das EU-Recht Ausnahmen aber nur "in besonderen Bedarfsfällen" vor. Das setze voraus, dass das Medikament von Fachkräften hergestellt und für die "besonderen Bedürfnisse" eines konkreten Patienten bestimmt ist.

Danach seien nur medizinische Gründe als "besonderen Bedürfnisse" anzuerkennen. Entsprechend müsse das Medikament individuell verordnet worden sein. Finanzielle Erwägungen spielten demgegenüber keine Rolle.

Az.: C-185/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Neue Zielgruppen für die Naloxon-Verordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber

Blutdruckmessung eines Mannes der auf seinem Bett liegt und schläft.

© Drazen Zigic / Getty Images / iStock

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Ein junger Teenager erhält eine Memingokokken-Impfung in einer Arztpraxis.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Update

Serogruppen A,C,W und Y

Meningokokken: Neue STIKO-Empfehlung für ältere Kinder und Jugendliche