Arznei nicht zugelassen: Einfuhr verboten

Dürfen Arzneimittel aus anderen Ländern eingeführt werden, wenn sie deutlich günstiger sind? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof.

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LUXEMBURG (mwo). EU-Länder dürfen keine nicht zugelassenen Arzneimittel einführen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn dies im Einzelfall für die Therapie erforderlich und vom Arzt so verordnet ist, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich in Luxemburg.

Einsparungen im Gesundheitswesen können demgegenüber die Einfuhr nicht zugelassener Medikamente nicht rechtfertigen.

Damit gab der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen recht. Polen hatte die Einfuhr erlaubt, wenn ein bezüglich Wirkstoffen, Dosierung und Darreichungsform entsprechendes Arzneimittel zwar zugelassen und verfügbar, das andere Medikament aber billiger ist.

Wie nun der EuGH betont, sieht das EU-Recht Ausnahmen aber nur "in besonderen Bedarfsfällen" vor. Das setze voraus, dass das Medikament von Fachkräften hergestellt und für die "besonderen Bedürfnisse" eines konkreten Patienten bestimmt ist.

Danach seien nur medizinische Gründe als "besonderen Bedürfnisse" anzuerkennen. Entsprechend müsse das Medikament individuell verordnet worden sein. Finanzielle Erwägungen spielten demgegenüber keine Rolle.

Az.: C-185/10

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