Arzneicheck ist Teil des Hausarztvertrages

KV und AOK Hamburg präsentieren erweiterten Vertrag. Paralleler Abschluss mit Hausärzteverband ist nicht erlaubt.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Einigen Patienten fällt es schwer, den Überblick über die Tabletten zu behalten. Deshalb wurde ein Arzneicheck in den Vertrag aufgenommen.

Einigen Patienten fällt es schwer, den Überblick über die Tabletten zu behalten. Deshalb wurde ein Arzneicheck in den Vertrag aufgenommen.

© ArTo / fotolia.com

HAMBURG. Die KV und die AOK Rheinland/Hamburg haben ihren Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung angepasst. Der add-on-Vertrag läuft seit 2008. Beide Vertragspartner zeigten sich erleichtert.

"Leider haben wir wegen der merkwürdigen Regelungen im Gesetz fast zwei Jahre verloren", verwies KV-Vize Walter Plassmann auf die langen Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Vertrages, an dem bislang 362 Ärzte teilnehmen.

Der Vertrag ist im Kern unverändert geblieben. Der Katalog der rund 20 vereinbarten zusätzlichen Leistungen für Hausärzte wurde jedoch erweitert. Künftig erhalten Hausärzte für einen Hausbesuch rund 30 Euro inklusive EBM-Honorierung, für einen Dringlichkeitsbesuch im Pflegeheim rund 90 Euro und für das geriatrische Basisassessment rund 30 Euro.

Neu aufgenommen wurde ein Arzneimittelcheck, bei dem für ausgesuchte Patienten eine Kontrolle aller verschriebenen und vom Patienten gekauften Arzneimittel vorgenommen und das Ergebnis mit dem Patienten besprochen wird. Der Hausarzt erhält für diese Beratung 160 Euro, wenn Rücksprache mit einem Facharzt erforderlich ist.

"Der add-on-Vertrag löst keinen administrativen Aufwand aus", betonte die KV. Neue Software müsse nicht angeschafft werden, auch sei die ärztliche Verordnung in keine Prüfschleife der Kasse eingebunden. Abgerechnet werden die Leistungen über Sondernummern in der normalen Quartalsabrechnung.

Teilnehmen kann jeder in Hamburg niedergelassene Haus- und Kinderarzt. Einzige Ausnahme: Eine parallele Teilnahme am Hausarztvertrag mit der hausärztlichen Vertragsgemeinschaft ist nicht möglich.

Gegen diesen vom Schiedsamt festgesetzten Vertrag klagt die AOK, die Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten läuft noch. Die Vertragspartner planen für die kommenden Wochen Gespräche mit dem Verband der Kinder- und Jugendärzte, um spezielle kinderärztliche Leistungsmodule anzukoppeln.

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