Kabinettsbeschluss

Auch Heimbewohner profitieren vom Wohngeld-Plus

Antragstellung auf Wohngeld und Heizkostenzuschuss soll für vulnerable Personengruppen mit dem neuen Gesetz einfacher werden.

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Anträge auf Wohngeld zu stellen, kann kompliziert sein. Mit dem neuen Gesetz soll die Antragstellung für vulnerable Personengruppen deshalb vereinfacht werden.

Anträge auf Wohngeld zu stellen, kann kompliziert sein. Mit dem neuen Gesetz soll die Antragstellung für vulnerable Personengruppen deshalb vereinfacht werden.

© Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Berlin. Auch Bewohner von Pflegeheimen sollen von dem heute im Kabinett beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz profitieren. Deutlich mehr Pflegebedürftige als bisher haben laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anspruch auf Wohngeld, zudem würde das Antragsverfahren vereinfacht. Wer Wohngeld beziehe, erhalte außerdem automatisch den zusätzlich geplanten Heizkostenzuschuss.

Um die erheblichen Mehrbelastungen durch stark steigende Heizkosten zu berücksichtigen, wird für die Dauer des Wohngelds eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete eingeht. Außerdem wird eine Klimakomponente eingeführt und die Einkommensanrechnung großzügiger geregelt. Damit werde der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet und der Wohngeldanspruch deutlich erhöht.

Der Entwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz berücksichtigt laut BMG, dass es für vulnerable Personengruppen oft schwierig ist, Anträge auf Sozialleistungen zu stellen. Deshalb werde klargestellt, dass auch der Heimträger den Wohngeldantrag stellen darf, wenn die pflegebedürftige Person ihn damit beauftragt. Zudem kann auch vorläufig Wohngeld gezahlt werden, wenn zur Feststellung des Anspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und ein Anspruch auf Zahlung des Wohngelds sehr wahrscheinlich ist.

Im Jahr 2020 bezogen laut BMG 85.000 Menschen, die in Heimen lebten, Wohngeld. 2017 betrug der durchschnittliche Wohngeldbetrag für Heimbewohner 125 Euro. Die Kosten werden zu je 50 Prozent von Bund und Ländern getragen, die Auszahlung erfolgt über die Kommunen. (chb)

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