Auch bei Liberalisierung - Informationen über Arzneien müssen genehmigt werden

BERLIN (HL). Als eines der sensibelsten und umstrittensten Elemente der EU-Arzneirechts-Reform gelten neue Regeln für die Patienten- und Verbraucherinformation. Selbst zaghafte Liberalisierungen werden auch in Deutschland vor allem von Ärzteorganisationen mit Argwohn gesehen.

Veröffentlicht:

Aber: Grundsätzlich wird es auch in Zukunft bei einer staatlich geprüften Information bleiben, wenn der Absender der Information ein Arzneimittelhersteller ist. Das Ziel der EU-Kommission sei es, so Malte Wilkens vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie in Berlin, die Regeln für Patienteninformationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel innerhalb von Europa zu harmonisieren. Dabei werde klar gestellt, dass auch die pharmazeutische Industrie ein Recht hat, über rezeptpflichtige Produkte zu informieren - sie darf sie jedoch weiterhin nicht beim Publikum bewerben (anders als in den USA).

Möglich Inhalte der Information für Patienten können sein:

  • die Fach- und Gebrauchsinformation sowie die Bewertungsberichte der Zulassungsbehörden - sie sind staatlich genehmigte Dokumente;
  • Informationen auf der Basis von Fach- und Gebrauchsinformationen, aber in einer andersartigen Aufbereitung;
  • Informationen über produktbezogene nichtinterventionelle Studien (Anwendungsbeobachtungen)
  • Angaben zu Preisen, Nebenwirkungen und Umweltrisiken.

Als Informationsquellen können das Internet, gesundheitsbezogene Publikationen (was das ist, können die Mitgliedstaaten im einzelnen präzisieren) oder auch Antworten auf Anfragen von Patienten gelten.

An die Qualität der Information sollen strenge Anforderungen gestellt werden: sie müssen objektiv, evidenzbasiert und ohne Bias sein und mit den behördlich genehmigten Texten übereinstimmen. Handelt es sich nicht um schon geprüfte Infos (Inhalt des Beipackzettels), so findet eine weitere Bewertung statt. Das soll nach Interpretation des Pharma-Verbandes auch dann gelten, wenn etwa ein Medienunternehmen für einen Hersteller produktspezifische Angaben kommerziell verbreitet.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Nutzenbewertung

Mangels geeigneter Studie: Kein Zusatznutzen für Avacopan

Glosse

Markenmedikamente

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Versteckte Zucker

Wie Fruktose den Nieren schadet

Lesetipps
Urinprobe für Harnsäuretests im Labor zur Feststellung von Anomalien im Urin.

© kittisak / stock.adobe.com

Treat-to-Target-Strategie

Gicht: Mit der Harnsäure sinkt auch das kardiovaskuläre Risiko