Bundeskabinett

Aufbau eines Implantate-Registers abgesegnet

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum „Implantateregister-Errichtungsgesetz“ (EIRD) beschlossen. Das Gesetz soll Sicherheit und Qualität von Implantationen verbessern helfen.

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Für mehr Sicherheit und Qualität bei Implantaten soll ein bundesweites staatliches Register aufgebaut werden. Unter den zunächst zu erfassenden Implantaten gehören auch die für die Hüfte.

Für mehr Sicherheit und Qualität bei Implantaten soll ein bundesweites staatliches Register aufgebaut werden. Unter den zunächst zu erfassenden Implantaten gehören auch die für die Hüfte.

© catsnfrogs / stock.adobe.com

BERLIN. Für mehr Sicherheit und Qualität bei Implantaten soll ein bundesweites staatliches Register aufgebaut werden. Das sieht ein Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.

Patienten, Kliniken und Krankenkassen sollen im Rahmen des Implantateregister-Errichtungsgesetzes (EIRD) verpflichtend die Anwendung an die Datenbank melden. Die Hersteller müssen wiederum ihre Produkte registrieren. Verstoßen sie gegen die Meldung oder werden nicht registrierte Implantate genutzt, ist ein Vergütungsausschluss vorgesehen.

Ziel des Registers sei es, so das BMG in einer Mitteilung, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern. Durch wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten, etwa die Lebensdauer von Implantaten im Körper, können Rückschlüsse auf die Qualität der Implantate und die Qualität der implantierenden Einrichtungen gezogen werden.

„Künftig wissen wir, wer welches Implantat bekommen hat“, so Spahn in der Mitteilung. „Wenn wir Probleme mit einem Produkt feststellen, können wir dann schnell abfragen, ob es ähnliche Fälle gibt und im Zweifelsfall Patienten warnen.“

Eingerichtet werden soll die Datenbank beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi), das dem Bundesministerium untersteht. Voraussichtlich ab Mitte 2021 sollen Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate als erste Implantate erfasst werden können.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, verkündet werden soll es wohl zum Jahresende. (run/dpa)

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