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Pflegeleistungen

Aufsicht rüffelt Kassen für lasche Prüfungen

Fehlerhafte Abrechnungen sind bei Pflegesachleistungen und Krankenpflege zu Hause häufig, moniert das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Veröffentlicht:

Bonn. Ambulante Pflegesachleistungen und häusliche Krankenpflege sind bei den Kranken- und Pflegekassen Hotspots für fehlerhafte Abrechnungen „bis hin zu Betrugsfällen“.

Das meldet das Bundes für Soziale Sicherung – ehemals Bundesversicherungsamt – nach gemeinsamen Prüfungen von Behörden des Bundes und der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. „Etliche Schwachstellen“ seien dabei aufgedeckt worden, teilt die Bonner Behörde mit. Drei Fehlerquellen sind dabei insbesondere ausgemacht worden:

  • Die hohe Zahl von Einzelleistungen mit unterschiedlichen Vergütungen je Abrechnung,
  • die kleinteilige Vertragslandschaft mit variierenden Abrechnungsbestimmungen und
  • das Fehlen einer zentralen Vertragsdatenbank, die eine umfassende Abrechnungsprüfung erlaubt.
  • Im Ergebnis blieben viele Abrechnungsfehler durch die Kassen unentdeckt und unbeanstandet. Dabei würden generell ambulante Pflegesachleistungen weniger intensiv geprüft als Abrechnungen der häuslichen Krankenpflege. Ziel der Prüfaktion sei es nicht gewesen, strafbare Handlungen aufzudecken, so die Behörde. (fst)
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