Bundesrat

Ausbildungsreform für Psychotherapeuten in die Vermittlung?

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Berlin. Das Gesetz zur Ausbildungsreform für Psychotherapeuten soll in den Vermittlungsausschuss, wenn es nach dem Bundesrats-Ausschuss für Kulturfragen geht.

Es sei nicht gelungen, zwischen Bund und Ländern eine einvernehmliche Regelung der Umsetzungskosten zu erreichen, heißt es in der Ausschussempfehlung. Aus den vorhandenen Landesmitteln könnten die erforderlichen Studienplätze für Psychotherapeuten nicht geschaffen werden.

Dagegen empfiehlt der federführende Gesundheitsausschuss, dem Ende September vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. In einer Entschließung wird dieser aufgefordert, die Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen „schnellstmöglich abschließend zu regeln“.

Gesetzliche Kassen und PKV sollen 40 Prozent der Kosten übernehmen, die Finanzierung der übrigen 60 Prozent ist nicht geregelt. Aus Sicht des Gesundheitsausschusses sollte die Rentenversicherung an den Kosten beteiligt werden. Das Bundesrats-Plenum berät am 8. November über die Empfehlungen.

Kritisch bewertet der Ausschuss das Vorhaben, Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) künftig nach EBM zu vergüten. Zeige sich, dass PIAs auf dieser Basis nicht wirtschaftlich geführt werden können, dann sollte der Bundestag diese Regelung zurücknehmen. (fst)

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