Aussichtsloser Kampf um Honorar-Konvergenz?

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung je Versicherten soll nach Vorstellung der meisten KVen harmonisiert werden - mit zusätzlichem Geld. Wahrscheinlich ein aussichtsloses Ziel.

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Alle wollen an den Geldtopf: Ob die Vergütungen für die Regionen angeglichen werden, ist allerdings ungewiss.

Alle wollen an den Geldtopf: Ob die Vergütungen für die Regionen angeglichen werden, ist allerdings ungewiss.

© [M] kempf / steiner / fotolia.com | Till Schlünz

BERLIN (nf). Der auf offener Bühne ausgetragene Streit um die Angleichung der Vergütung (Konvergenz) schadet der innerärztlichen Solidarität und schwächt die Schlagkraft der Berufsvertretung in den aktuellen politischen Auseinandersetzungen. Eine gesetzliche Regelung oder ein Kompromiss zwischen den KVen ist nicht in Sicht.

Alle KVen begrüßen die im Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) vorgesehene "Re-Regionalisierung" der Vertragsverhandlungen.

Der Streitpunkt: Die KVen in NRW stimmen dieser Richtungsänderung nur unter der Voraussetzung zu, dass die 17 KVen im Bundesgebiet "zum Beginn des neuen Systems auf ein und derselben Startlinie stehen".

NRW sieht sich benachteiligt

Die KVen in Nordrhein-Westfalen sehen sich als Verlierer der letzten Honorarreform und sprechen ganz unverblümt von einem "Raub an NRW".

Bis zu 65 Euro Unterschied

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
KV-Bereich Euro pro
Versicherten
Berlin 386
Hamburg 376
Bremen 371
Mecklenburg-Vorpommern 371
Bayern 368
Saarland 368
Niedersachsen 355
Hessen 352
Bundesdurchschnitt 348
Baden-Württemberg 344
Sachsen 340
Thüringen 340
Rheinland-Pfalz 340
Brandenburg 338
Schleswig-Holstein 336
Nordrhein 330
Sachsen-Anhalt 325
Westfalen-Lippe 321
Quelle: KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe, Tabelle: Ärzte Zeitung

Sie haben Zweifel, ob es ihnen in regionalen Vergütungsverhandlungen gelingen kann, den Rückstand zum Bundesdurchschnitt von acht Prozent auf der Ebene der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung je Versicherten in regionalen Verhandlungen mit den Krankenkassen aufzuholen.

Die Qualität der ärztlichen Versorgung steht und fällt mit der Vergütung der Ärzte, so lautet die Botschaft der NRW-KVen.

KBV steht NRW-KVen bei

"Die angemessene und im Bundesvergleich faire Vergütung für die niedergelassenen Ärzte entscheidet über die künftige Qualität und die flächendeckende Erreichbarkeit der ambulanten Versorgung für alle Bürger unseres Landes. Mit der Perspektive einer unterdurchschnittlichen Vergütung wird es uns kaum gelingen, junge Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten in unserem Bundesland zu gewinnen", heißt es.

Ein bundesweit gleichwertiges Leistungsangebot mit einer harmonisierten Finanzierung fordert inzwischen auch der Zusammenschluss "Länderübergreifender Angemessener Versorgungsanspruch" (LAVA).

An LAVA beteiligen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen aus Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Unterstützung für die Forderung der NRW-KVen kommt von der KBV.

"Konkret fordern wir als KBV - neben der Umsetzung der Regionalisierung -, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung der Versicherten beginnend mit dem Jahr 2012 in den KVen, die hierbei unterdurchschnittlich liegen, sockelwirksam zumindest auf das durchschnittliche Niveau des Jahres 2012 angehoben wird", erklärt Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV. Dabei fordere die KBV, eine Umverteilung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen auszuschließen.

Harte Bandagen

Der Streit um die Angleichung der Vergütungen wird inzwischen mit harten Bandagen ausgetragen.

"Bevor die Vorstände der KVen aus NRW auf fremde Honorartöpfe schielen, sollen sie erst einmal ihre eigenen Hausaufgaben machen und vernünftige Verhandlungen mit den dortigen Krankenkassen führen", so hart geht der neue Zusammenschluss "FALK" (Freie Allianz der Länder-KVen) zur Sache.

Problematisch an den Forderungen aus NRW sei insbesondere, so erklären die Vorstände der KVen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, dass diese ausschließlich auf eine bundesweite Angleichung der Gelder, die pro Versicherten in der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen, abzielten - jedoch anscheinend ohne eine entsprechende bundesweite Angleichung der Strukturen in der ambulanten Versorgung.

Die eigentliche "Zielgruppe" in diesem Streit hält sich vornehm zurück. Der GKV-Spitzenverband lehnt eine Konvergenzregelung aus Mitteln der Kassen ab. Er verweist darauf, dass die Gesamtvergütungen in den Jahren 2007 bis 2010 um rund 4,6 Milliarden Euro gestiegen seien.

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