Weiterbildung

BÄK-Merkblatt für Ärzte aus dem Ausland

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BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ein Merkblatt für Ärzte aus dem Ausland, die in Deutschland eine Weiterbildung absolvieren, aufgelegt.

Nach Angaben der BÄK werden immer mehr Ärzte von ihren Heimatländern mit einem Stipendium oder im Rahmen eines Förderprogrammes zur Weiterbildung an hiesige Kliniken geschickt.

Im Merkblatt werden die formalen und fachlichen Grundlagen aufgelistet, die eine Weiterbildung in Deutschland erfüllen muss. Dazu gehören beispielsweise die hauptberufliche und ganztägige Tätigkeit unter Anleitung eines zur Weiterbildung Befugten.

Die ärztliche Tätigkeit muss angemessen vergütet werden und soll sich an den tarifrechtlichen Regelungen für Ärzte orientieren.

Außerdem muss ein Weiterbildungsplan vereinbart werden, der fortlaufend dokumentiert wird, am Ende muss ein Zeugnis ausgestellt werden. Die Ärzte aus dem Ausland werden auch darauf hingewiesen, sich vor Ort mit ihrer zuständigen Landesärztekammer vor Aufnahme der Tätigkeit zu beraten. (eb)

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