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Wettbewerb in der GKV

BKKen in Bayern sehen Chancen mit Kartellrecht

Das Kartellrecht auf Krankenkassen auszuweiten, traf auf viel Widerspruch. Am heutigen Freitag diskutiert der Bundesrat die Gesetzesnovelle.

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MÜNCHEN. Die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bietet nach Ansicht des BKK Landesverbandes Bayern die Chance, Vielfalt, Unterschiedlichkeit und Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Die Gesetzesnovelle steht heute auf der Tagesordnung des Bundesrates.

"Die Novelle hilft, dass Versicherte auch künftig die regionalen Stärken ihrer Krankenversicherung genießen können", erklärte Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes, in München. Mit der 8. GWB-Novelle solle der Kassenwettbewerb gestärkt werden.

"Neben der Fusionskontrolle von Krankenkassen können dadurch auch unlautere Wettbewerbshandlungen, beispielsweise im Bereich der Mitgliederwerbung, besser geahndet werden", erklärte König.

Beim Zusatzbeitrag, Ausschüttung von Prämien und Wahltarifen würden die Spielregeln, die heute schon sozialrechtlich beachtet werden müssen, nun auch kartellrechtlich geordnet.

Bereits Ende Oktober hatte der Bundestag die umstrittene Gesetzesnovelle durchgewunken. (sto)

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