Bayerische Ärztetag gegen Bevorzugung der Allgemeinmedizin

Der Bayerische Ärztetag lehnt Quoten in der Weiterbildung ab. Mehr Geld soll es für den Bereitschaftsdienst geben, forderten die Delegierten.

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MÜNCHEN (sto). Eine bessere Vergütung des Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen Versorgung hat der Bayerische Ärztetag in München gefordert. Die Krankenkassen sollten für den Bereitschaftsdienst ausreichend Finanzmittel bereitstellen, ohne dass dies zulasten der Gesamtvergütung geht, forderten die Delegierten.

Quotierung der Weiterbildung wurde abgelehnt

Unter den derzeitigen Bedingungen könne der Bereitschaftsdienst nicht mehr kostendeckend gemacht werden. Hinzu komme, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen beim Einsatz von Assistenzpersonal die diensthabenden Ärzte in unzumutbarer Weise belasten, begründete der Ärztetag seine Forderung.

Abgelehnt wurde eine Quotierung der Weiterbildung zugunsten der Allgemeinmedizin. Einen entsprechenden Beschluss hatten die Amtschefs der Ländergesundheitsministerien im Mai gefasst, um so einem drohenden Hausärztemangel entgegenzuwirken. Eine Quotierung der Weiterbildung verstoße gegen die Verfassung, begründete der Ärztetag seine Ablehnung.

Zugleich sprach sich der Ärztetag gegen eine Übertragung ärztlicher Aufgaben auf andere Heilberufe aus. Es sei unbestritten, dass angesichts der soziodemografischen Entwicklung Ärzte und andere Gesundheitsfachberufe als Team noch besser zusammenarbeiten sollten.

Ärztliche Tätigkeiten sollen nicht substituiert werden

Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass der Arzt ersetzt und der Facharztstandard in Diagnostik und Therapie beseitigt wird, hieß es zur Begründung.

Modellvorhaben, die eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten zum Inhalt haben, lehnten die Delegierten ab. Der Paragraf 63 könne nur dann gewinnbringend für die Patientenversorgung umgesetzt werden, wenn Eingangsuntersuchung, Indikationsstellung und ärztliche Behandlung sowie die Festlegung der medikamentösen Therapie in ärztlicher Hand bleiben.

Die Umsetzung indizierter therapeutischer Maßnahmen und die eigenverantwortliche Übernahme organisatorischer Aufgaben könnten hingegen qualifizierten Pflegekräften übertragen werden.

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