Bayerisches Rauchverbot bleibt bestehen

MÜNCHEN (chb). In bayerischen Gaststätten bleibt das Rauchen auch weiter verboten. Eine Klage auf Aufhebung des Rauchverbots hat der bayerische Verfassungsgerichtshof abgewiesen.

Veröffentlicht:

Die Richter sehen die Handlungsfreiheit von Rauchern durch das Verbot nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Die geltenden Vorschriften würden das Rauchen nicht generell untersagen, sondern nur an Orten verbieten, an denen die Gesundheit anderer Personen durch Passivrauchen gefährdet werden könnte.

Der Gesetzgeber habe einen grundrechtlichen Schutzauftrag. Um diesen zu erfüllen, müssten auch Gastwirte schwerwiegende Eingriffe in ihre Berufsausübung hinnehmen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisnahe Empfehlungen

Magenkarzinom-Leitlinie aktualisiert: Stärkerer Blick auf Risikofaktoren

Wichtiger Laborwert

HDL-Cholesterin – wie „gut“ ist es wirklich?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Was tun, wenn ein Patient Typ-1- und Typ-2-Diabetes hat? Die aktualisierte S3-Leitlinie gibt Antworten. (Symbolbild)

© Halfpoint / stock.adobe.com

Breiter gefasste Therapieziele

Aktualisierte Leitlinie zu Typ-1-Diabetes: Lebensqualität rückt nach vorne