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Kabinettbeschluss

Bemessungsgrenze steigt

BERLIN (fst). Im kommenden Jahr gelten höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

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Auch die Versicherungspflichtgrenze in der GKV wird angepasst, hat das Bundeskabinett am Mittwoch entschieden. In der GKV steigt die Bemessungsgrenze von 3825 auf 3937,50 Euro, ein Anstieg um 2,94 Prozent.

Sie markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Die Versicherungspflichtgrenze wird um 1350 auf 52.200 Euro angehoben (4350 Euro je Monat). Ursächlich für die Anhebung sind die im Jahr 2011 gestiegenen Löhne und Gehälter.

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