Beratung statt Regress im Südwesten

Die Messe ist gesungen: Das Versorgungsgesetz ist vom Bundestag verabschiedet, jetzt beginnt die Umsetzung vor Ort. Die KV Baden-Württemberg und der Ersatzkassenverband wollen die Aufgabe im Dialog angehen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Bundesgesetzgeber hat von Baden-Württemberg gelernt: Walter Scheller (li.) vom Ersatzkassenverband und KV-Chef Dr. Norbert Metke.

Bundesgesetzgeber hat von Baden-Württemberg gelernt: Walter Scheller (li.) vom Ersatzkassenverband und KV-Chef Dr. Norbert Metke.

© Frank Winkler

STUTTGART. Von allen Regelungen im neuen Versorgungsgesetz (VSG) hat der Grundsatz "Beratung vor Regress" das größte Potenzial, die Arbeit der Vertragsärzte wieder attraktiver zu machen.

Davon zeigt sich Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Norbert Metke überzeugt. "Damit hat der Bundesgesetzgeber im übrigen eine Praxis übernommen, die wir in Baden-Württemberg schon praktizieren", berichtet Metke der "Ärzte Zeitung".

Im Versorgungsgesetz ist geregelt, dass im Falle einer erstmaligen Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent immer erst eine individuelle Beratung erfolgen soll. Zudem wird ein Regress in den ersten beiden Jahren der Überschreitung auf 25.000 Euro begrenzt.

Auch Walter Scheller, Leiter der Landesvertretung in Baden-Württemberg beim Verband der Ersatzkassen (vdek), zeigt sich erfreut, dass im neuen Passus zur Wirtschaftlichkeitsprüfung "viel Gehirnschmalz aus Baden-Württemberg steckt".

Das "intelligente Prüfsystem", das in Baden-Württemberg aufgebaut worden ist, werde zudem von Kassen und KV gemeinsam getragen.

Scheller: Überversorgung keine Thema mehr

Unterschiedlich fällt bei Scheller und Metke aber die Bewertung der novellierten Bedarfsplanung aus. Der Leiter der Landesvertretung hält sie aus vielerlei Sicht für "nicht gelungen". Besonders beklagt Scheller, dass der "Aspekt der Überversorgung komplett ausgeblendet wird".

Mit dem VSG werden unter anderem die Sicherstellungszu- und -abschläge abgeschafft. Diese hätten es seit 2007 theoretisch ermöglicht, die Vergütung in überversorgten zu Gunsten unterversorgter Gebiete zu senken. Angewendet wurde dieses Instrument bislang aber nie.

Scheller sieht auch die neuen, größeren Gremien skeptisch, die für die Bedarfsplanung zuständig sein sollen. "Ich fürchte, dass diese Gremien politisiert werden könnten, wenn Kommunen Druck machen - etwa für Ärzte in ihrem Sprengel", sagt Scheller.

Dagegen lobt KV-Chef Metke, dass die Vertragspartner künftig "mehr Möglichkeiten zur Feinregulierung" haben: "So können wir beispielsweise neue Planungskreise unabhängig von Landkreisgrenzen definieren."

Demgegenüber habe die bisherige Regelung zu "Missständen" geführt, "da beispielsweise Praxen immer mehr in die Zentralstädte gewandert sind und wir anschließend Sonderbedarfszulassungen erteilen mussten."

Konfliktpotential im Strukturfonds

Gelassen zeigt sich der Ersatzkassenvertreter, dass künftig die KV allein die Honorarverteilung regeln kann. Die Reform sieht nur noch ein "Benehmen" mit den Kassen vor, nicht mehr ein Einvernehmen. Scheller machte deutlich, dass die Ersatzkassen auch künftig "aktiv auf die KV zugehen und konkrete Vorschläge im Sinne einer guten Patientenversorgung machen werden".

Ob Be- oder Einvernehmen - "das hat in Baden-Württemberg ohnehin bisher keine große Rolle gespielt", berichtet Metke. Man habe mit den Kassen immer Gesamtpakete ausgehandelt. Auf der Bundesebene dagegen hält der KV-Chef diese neue Regelung für sinnvoll - "aber dort ist auch die Zahl der Hardliner größer".

Konfliktpotenzial könnte aus dem neuen Strukturfonds erwachsen, für den die KV bis zu 0,1 Prozent der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung in die Hand nehmen darf. Die Kassen sind gehalten, in diesem Fall einen Betrag in identischer Höhe zur Verfügung zu stellen.

Mögliche Verwendungszwecke für Fondsmittel sind Zuschüsse zu Investitionskosten bei der Neuniederlassung oder für die Gründung von Zweigpraxen. Scheller sieht nach eigenen Angaben gegenwärtig keinen Grund, Gelder aus diesem Fonds zur Verfügung zu stellen, denn die Versorgung in Baden-Württemberg sei gut.

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