Wissenschaftliche Untersuchung

Bericht zum Cannabisgesetz: Noch kein Verdrängen des Schwarzmarkts

Kiffen und der Anbau von Cannabis sind seit April 2024 mit Auflagen für Erwachsene freigegeben. Das Gesetz ist nach wie vor umstritten und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken meldet Diskussionsbedarf an. Heute wurde ein erstes wissenschaftliches Fazit vorgestellt.

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Die Cannabis-Teillegalisierung hat den Schwarzmarkt noch nicht verdrängt, heißt es in einem in Berlin vorgestellten Bericht.

Die Cannabis-Teillegalisierung hat den Schwarzmarkt noch nicht verdrängt, heißt es in einem in Berlin vorgestellten Bericht.

© Michael Brandt/dpa

Berlin. Eineinhalb Jahre nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland sind Effekte auf die Beschaffung am Schwarzmarkt nach einer ersten Auswertung noch begrenzt.

Es zeichne sich ab, dass die jetzt erlaubten Anbauvereinigungen „für die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes bislang keinen relevanten Beitrag leisten“, heißt es in einem am Montag in Berlin vorgestellten Bericht von Forschern der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf und des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen (Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN).

Bericht sieht vorerst „keinen dringenden Handlungsbedarf“

Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte teilweise Legalisierung lässt seit 1. April 2024 das Kiffen und den Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen zu. Die Überprüfung von Auswirkungen war schon im damaligen Gesetz festgelegt worden. Im Blick standen nun zunächst Folgen für den Kinder- und Jugendschutz sowie die zulässigen Besitzmengen.

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Robuste Aussagen zu den Auswirkungen des Cannabisgesetzes (CanG) könnten noch nicht abgeleitet werden, heißt es in dem Bericht. „Die vorliegenden Ergebnisse lassen bis jetzt keinen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die untersuchten Bereiche erkennen.“ Weitere Berichte sind vorgesehen.

Gesundheitsministerin macht „bedenkliche Tendenzen“ aus

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht angesichts dieser Ergebnisse allerdings politischen Diskussionsbedarf. „Die Zwischenevaluation des Cannabisgesetzes zeigt trotz der teilweise noch fehlenden weiteren Datengrundlage bedenkliche Tendenzen“, sagte die CDU-Politikerin am Montag. Ein Anstieg von Gesundheitsstörungen aufgrund von Cannabiskonsum und auch beim Gehalt des berauschenden Wirkstoffes THC sei besorgniserregend.

Deutliche Kritik werde von Sicherheitsbehörden an viel zu hohen Besitzmengen von 25 Gramm sowie an unpraktikablen und kaum zu kontrollierenden Abstandsregelungen geäußert. „Diese Kritik können wir als Politik nicht einfach ignorieren“, sagte Warken. „Wir werden zusammen mit den Koalitionsfraktionen und den Sicherheitsbehörden möglichen Handlungsbedarf erörtern müssen.“ (dpa)

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