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GKV-Reform

Wie in einer Achterbahn: Erst wird bei der Psychotherapie gekürzt, dann investiert

Nur wenige Tage nach der Verabschiedung des GKV-Sparpakets beginnt die SPD-Fraktion mit Reparaturarbeiten. 100 Millionen Euro soll das Paket zur Stützung der ambulanten Psychotherapie umfassen. Woher die Mittel kommen sollen, ist unklar.

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Das Foto zeigt eine Achterbahn vor dem Hintergrund der Hamburger Hauptkirche Sankt Michaelis.

Politische Achterbahnfahrt: Ambulant tätige Psychotherapeuten mussten zuletzt viele politische Rückschläge verkraften. Keimt jetzt Hoffnung?

© Marcus Brandt/dpa

Berlin. Die Koalitionsfraktionen wollen die ambulante Psychotherapie offenbar mit einem Paket im Umfang von 100 Millionen Euro stützen. Diese Zahl nannte am Dienstag der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Christos Pantazis.

Zeitgleich zur Verabschiedung des GKV-Sparpakets haben die Koalitionsfraktionen am vergangenen Freitag eine Entschließung auf den Weg gebracht – dieses Instrument hat den Charakter einer politischen Selbstverpflichtung.

Darin wird zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause eine Initiative angekündigt, die drei Ziele verfolgen sollen: Erstens soll die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über Ende Dezember 2026 hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sichergestellt werden.

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Zweitens sollen Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütungen bei Leistungen der Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten und bei dringlichen Fällen festgelegt werden. Drittens soll der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden, bis Ende des Jahres eine Regelung zu erarbeiten, die die Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde definiert.

Betrag nicht eingepreist ins Sparpaket

„Damit stellen wir sicher, dass das Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu Beeinträchtigungen in der Versorgung führt“, zeigt sich Pantazis überzeugt. Der Arzt und SPD-Abgeordnete spricht ausdrücklich von „zusätzlichen Investitionen der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Die 100 Millionen Euro sind offenbar aber nicht in das Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingepreist, sondern würden on top die Bilanz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) belasten. Ähnliches gilt für die zusätzlichen Mittel für Krankenhäuser in Höhe von 550 Millionen Euro, die kurzfristig vor der Abstimmung im Bundesrat zwischen Bund und Ländern ausgehandelt wurden. Inwieweit dennoch das politische Versprechen stabiler Zusatzbeiträge für 2027 eingehalten werden kann, ist ungewiss.

Psychotherapeutenverbände hatten sich über das GKV-Spargesetz hoch alarmiert gezeigt. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sprach angesichts des Bundestagsbeschlusses von einem „schwarzen Freitag“. Psychotherapie-Praxen würden ab Anfang kommenden Jahres „streng budgetiert“ und in ihrem Leistungsangebot begrenzt.

Vor diesem Hintergrund sei der Entschließungsantrag ein „wichtiges Signal“. Die Vorschläge der Koalitionsfraktionen müssten aber noch teilweise an „die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung“ angepasst werden, erklärte die DPtV. (fst)

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