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Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das GKV-Sparpaket und die Neinsager in der Koalition

Der Druck der Fraktionen war groß: Union und SPD wollten das GKV-Sparpaket noch vor der Sommerpause über die Bühne bringen. Doch vier Parlamentarier sagten Nein, weitere vier enthielten sich. Welche Gründe haben sie angegeben?

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 Abgeordnete stehen an der Wahlurne im Bundestag.

Tag der Entscheidung: Abgeordnete stehen an der Wahlurne im Bundestag bei der Abstimmung über das GKV-Sparpaket vergangenen Freitag.

© Michael Kappeler/dpa

Berlin. Die Regierungskoalition wollte das GKV-Sparpaket um jeden Preis. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollte der Beleg für den Reformwillen von Union und SPD sein. So ist es im vergangenen Freitag dann auch gekommen: Mit 318 Ja- und 284 Nein-Stimmen stand am Ende der hitzigen Debatte eine klare Regierungsmehrheit.

Doch nicht alle Abgeordnete von Union und SPD wollten diesen Weg mitgehen. Der CDU-Abgeordnete Kai Whittaker stimmte ebenso mit Nein wie die SPD-Parlamentarier Jan Dieren, Martin Kröber und Sabine Dittmar. Weitere vier Sozialdemokraten enthielten sich der Stimme, zwei weitere Voten aus der SPD wurden erst gar nicht abgegeben. In Zeiten einer 12-Stimmen-Mehrheit der Regierungskoalition ist das ein bemerkenswerter Vorgang.

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Als Hausärztin betrachte sie „mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung mit besonderer Sorge“, begründete Dittmar, ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium und frühere gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, ihr Votum. „Große Bedenken“ habe sie auch im Hinblick auf die Auswirkungen des Sparpakets auf die psychotherapeutische Versorgung, erklärte Dittmar in einer persönlichen Erklärung.

Ex-Staatssekretärin zeigt sich nicht überzeugt

Kritisch sieht sie zudem die Eingriffe in die Hausarztverträge – Stichwort Fixkostendegression. Eigentlich wolle die Koalition die Patientensteuerung verbessern: „Umso weniger überzeugt mich, dass gleichzeitig Strukturen geschwächt werden, die genau dieses Ziel bereits heute unterstützen“, so die ehemalige Staatssekretärin.

Der CDU-Parlamentarier Carsten Müller (Braunschweig) hat zwar mit Ja gestimmt, sieht die Folgen des Sparpakets für die ambulante psychotherapeutische Versorgung aber mit großer Sorge. Er werde sich daher für die „Prüfung und Überarbeitung“ der dort erfolgten Einsparschritte einsetzen, erklärt er.

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Als Einziger in seiner Fraktion hat der CDU-Abgeordnete Kai Whittaker aus dem Wahlkreis Rastatt (Baden-Württemberg) mit Nein gestimmt. Er fürchtet nach eigenen Angaben die Folgen des Spargesetzes auf die stationäre Versorgung in seinem Sprengel. Das Defizit des Klinikums Mittelbaden werde weiter steigen: Möglicherweise könnten dann die Träger – der Landkreis Rastatt und der Stadtkreis Baden-Baden – den Betrieb beider Krankenhäuser nicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten, erklärt er zur Begründung.

Wider die „staatliche Zwangsabgabe“

Andere Unionsabgeordnete haben mit Ja gestimmt, lehnen die geplante Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke aber vehement ab. „Eine Zuckerabgabe würde diesen Betrieben in ohnehin wirtschaftlich angespannten Zeiten erhebliche neue Kosten und einen bürokratischen Mehraufwand aufbürden“, heißt es in teils wortgleichen Erklärungen mehrerer Parlamentarier.

Die CDU-Abgeordnete Vanessa Zobel gibt in einer Erklärung zu Protokoll, Getränkehersteller hätten den Zucker- und Kaloriengehalt ihrer Produkte „bereits signifikant gesenkt“. „Eine staatliche Zwangsabgabe ignoriert und entwertet diese positive Marktentwicklung“, so die Parlamentarierin, die dem Wirtschaftsausschuss angehört.

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In zwei Entschließungen hat die Koalition sich vergangenen Freitag zudem selbst den Auftrag gegeben, das Sparpaket nachzubessern:

  • Ambulante Psychotherapie: Zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause wollen SPD und Union die Regelungen für die ambulante Psychotherapie nachschärfen. Drei Ziele werden dafür definiert. Erstens soll die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über Ende Dezember hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sichergestellt werden. Zweitens sollen Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütungen bei Leistungen der Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten und bei dringlichen Fällen festgelegt werden. Drittens soll der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden, bis Ende des Jahres eine Regelung zu erarbeiten, die die Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde definiert.
  • Pharmaindustrie: Im Rahmen des Pharma- und Medizintechnikdialogs soll geprüft werden, wie die Arzneimittelproduktion in Deutschland sowie Investitionen in den Pharmastandort gefördert werden können. Konkret geht es um eine Standortklausel, die mit Abschlägen bei der Herstellerabgabe einhergehen soll. Eine entsprechende Klausel war in den Entwürfen für das Sparpaket enthalten, entfiel dann aber im parlamentarischen Beratungsverfahren. (fst)
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