Berufsgesetz ist Kardinalforderung der Pflege
Um die Zusammenarbeit mit Ärzten zu verbessern, drängen Pflegende auf ein Berufsgesetz, das ihre Aufgaben und Pflichten im Berufsalltag klar regelt.
Veröffentlicht:BERLIN. In Sachen Pflege hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung bislang dezent zurückgehalten. Zwar ist für 2012 eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt, bei der die Umlagefinanzierung um Elemente der Kapitaldeckung ergänzt und zugleich ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis eingeführt werden soll. Wie der Umbau konkret aussehen soll, darüber schweigen sich die Koalitionäre - allen voran Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) - bislang aber aus.
Vertreter der Pflegeverbände werden daher zunehmend nervös. Ihre Sorge: Der gelernte Arzt Rösler könnte sich zu sehr auf die Nöte der Mediziner konzentrieren und die Anliegen der rund 1,2 Millionen Pflegekräfte aus den Augen verlieren - auch wenn Rösler selber nicht müde wird zu betonen, er sei nicht "Bundesarzt" und an Pflege absolut interessiert.
Berufsgesetz soll Aufgaben und Pflichten definieren
Sollte dem wirklich so sein, dann müsste der FDP-Mann aus Sicht der Pflegenden in naher Zukunft vor allem eines in Gesetzestext gießen: ein nationales Berufsgesetz, das die Aufgaben und Pflichten von Pflegekräften im Berufsalltag klar regelt. Dies alles in Abgrenzung zu den Aufgaben und Pflichten, die Ärzten oder aber der Laienpflege zukommen.
"Ein Berufsgesetz ist eine unserer Kardinalforderungen", sagt Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands (DPV), im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". "Bislang ist nur die Ausbildung der Pflegefachkraft geregelt, also das, was sie können muss. Was im Berufsalltag konkret an Aufgaben und Pflichten anfällt, steht in keinem Gesetz drin", so Höfert. Selbstzweck sei ein Berufsgesetz deshalb nicht. "Nur mit einem Berufsgesetz ist eine wirklich sichere Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen möglich."
Mit einem Berufsgesetz bekomme "die Pflege eine Plattform für ihr Selbstverständnis - sie kann nach innen und außen deutlich machen: Dafür stehen wir", sagt Ingrid Smerdka-Arhelger, die viele Jahre für die Asklepios-Kliniken in Hamburg tätig war und heute als freiberufliche Beraterin für strategische Pflegefragen arbeitet.
Wer haftet für was? Das muss geregelt werden
Auch Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR) betont. "Ohne Berufsgesetz geht es nicht - es muss klar geregelt sein, wer wofür steht und wofür haftet." Die Haftungsfrage stelle sich etwa im Zusammenhang der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegende. In vielen Kliniken werde oft zwischen Tür und Angel delegiert, kritisiert Westerfellhaus. Die Übernahme von Tätigkeiten müsse daher endlich verbindlich geregelt werden - "in einem nationalen Berufsgesetz".
Bestehende Berufsordnungen in bislang drei Bundesländern - Bremen, Saarland, Hamburg - reichten nicht aus, um die bestehende Gesetzeslücke zu schließen, ist Experte Höfert überzeugt. "Was fehlt, das ist ein bundeseinheitlicher Rahmen, eine Art Straßenverkehrsordnung, die in ganz Deutschland und nicht bloß in einzelnen Ländern gilt." Höfert verweist auf Frankreich und Österreich. "Nationale Berufsgesetze für Pflegekräfte gibt es da schon lange."
Mit dem Ruf nach einem Berufsgesetz hängen freilich noch weitere Kernforderungen der Pflegenden zusammen: Das ist einmal die Verordnungskompetenz von Pflege durch Pflegende. Dieses Recht soll nach den Vorstellungen der Verbände im Berufsgesetz festgezurrt werden. Zum anderen müssten Pflegekammern in allen Bundesländern etabliert werden. "Die Umsetzung eines Berufsgesetzes muss durch die jeweilige Pflegekammer oder eine ähnliche Institution der Selbstverwaltung realisiert werden", erklärt Höfert.