Beschwerde scheitert vor Bundesverfassungsgericht
KARLSRUHE/HEILBRONN (fst). Ernüchterung für Fondsgegner: Das Bundesverfassungsgericht hat, anders als am Mittwoch gemeldet, eine Beschwerde gegen den Gesundheitsfonds doch nicht angenommen. Der Beschwerdeführer, der HNO-Arzt Dr. Ulrich Brander aus Brackenheim bei Heilbronn, zeigte sich über die Begründung verwundert. "Es heißt, ich sei nicht betroffen durch den Gesundheitsfonds", sagte er der "Ärzte Zeitung". Mit der Beschwerde wollte sich Brander dagegen wenden, dass Beitragsgeld in andere Regionen abfließt und nicht mehr für die Versorgung im Südwesten zur Verfügung steht. Seinen Gang nach Karlsruhe wertet der Arzt dennoch als "richtiges Signal nach Berlin".