Verfassungsrichter nehmen Arztklage gegen Fonds an

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KARLSRUHE/HEILBRONN (fst). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage eines HNO-Arztes gegen den Gesundheitsfonds angenommen. Damit "ist eine wichtige Hürde genommen", sagt der Beschwerdeführer Dr. Ulrich Brander, der in Brackenheim bei Heilbronn niedergelassen ist.

Brander reklamiert, er habe durch die Honorarreform und den Gesundheitsfonds hohe Verluste hinnehmen müssen. Nach eigenen Angaben erzielt er mit der Betreuung von rund 800 Patienten in seiner Landarztpraxis einen Umsatz von 6000 Euro monatlich. Das reiche lediglich, um die Praxiskosten zu refinanzieren, sagt Brander der "Ärzte Zeitung". Verdient habe er selber "praktisch nichts". Vor allem wendet er sich dagegen, dass durch den Gesundheitsfonds Geld in andere Regionen abfließt, das für die Versorgung im Südwesten nicht mehr zur Verfügung steht.

Bei der Beschwerde, die der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts angenommen hat, handelt es sich um eine sogenannte Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Arzt unmittelbar gegen das Gesetz wendet. In der Klagebegründung, die durch die Kanzlei Juravendis in München erarbeitet wurde, gibt Brander unter anderem an, in seiner Berufsfreiheit eingeschränkt zu werden, da der Gesetzgeber "berufsregelnd in unsere ärztliche Tätigkeit eingreift".

Unterstützt wird der HNO-Arzt bei seiner Klage vom Mediverbund in Stuttgart. Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner sagte, der Kollege habe recht und beklage "Dinge, die einfach geändert werden müssen". Wann der 1. Senat zu einem Beschluss in der Sache kommt, ist nicht absehbar.

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