Bessere Kommunikation zwischen Kasse und Arzt

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Bürokratie ist das Schreckgespenst vieler Ärzte. Ein spezieller Kassen-Navigator zeigt Wege, wie Krankenkassen ihre Arzt-Kommunikation verbessern können.

BERLIN (HL). Sie ist notwendig, aus der Sicht vieler Ärzte aber auch ein Übel: die Bürokratie.

Als besonders nervig empfinden Ärzte die Kommunikation mit Krankenkassen. Ursache dafür könnte sein, dass die Kassen zu wenig vom Praxisalltag der Ärzte wissen.

Dies zu korrigieren, ist Ziel der "Initiative Kassen-Navigator". Steht bei den bislang üblichen Kassenbewertungen die Frage im Vordergrund, ob ein Zusatzbeitrag erhoben wird oder welche (Rand-)Leistungen die Satzung vorsieht - Aspekte, die vor allem auf die Mehrheit gesunder Versicherter abstellt -, so ist das Ziel der "Initiative Kassen-Navigator", das Zusammenwirken von Ärzten, ihren Praxisteams und den Krankenkassen für ernsthaft kranke Menschen zu beurteilen, wie dies Helmuth Jarchow, einer der Mit-Initiatoren, der "Ärzte Zeitung" erläutert.

Den Start macht die Initiative Kassen-Navigator" am Mittwoch: Dann liegen der "Ärzte Zeitung" zwei Fragebögen bei, mit denen ein Status quo erhoben soll.

Sie sollen Aufschluss geben, auf welche Weise welche Krankenkassen mit Arztpraxen kommunizieren - per Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder ihren Außendienst - und ob Ärzte mit dieser Art der Kommunikation zufrieden oder eher unzufrieden sind.

Abgefragt werden dabei auch Aspekte wie Erreichbarkeit der Kasse, Kontinuität der Ansprechpartner, zeitnahe Rückmeldung, lösungsorientierte Zusammenarbeit. Diese Fragen sollen nach Möglichkeit kassenspezifisch beantwortet werden.

Die Umfrage richtet sich an zwei Zielgruppen: den Arzt selbst; zum zweiten aber auch an seine Medizinischen Fachangestellten, die in zunehmendem Ausmaß die direkte Kommunikation zwischen Praxis und Krankenkasse übernehmen.

Gerade bei der Entlastung des Arztes von administrativen Aufgaben wird die Rolle der MFA immer wichtiger - es gehe also nicht darum, so betont Jarchow, einen Widerspruch zwischen dem Arzt und seinem Praxisteam aufzubauen.

Optional können Ärzte Fragebögen anfordern, die von ihren Patienten ausgefüllt werden und die Aufschluss über den Verbesserungsbedarf für Krankenkassen geben können.

Die ersten 150 teilnehmenden Ärzte erhalten als Incentive einen Gutschein für einen kostenlosen IFABS-Bewertungs-Portal-Check; die ersten 150 MFA erhalten einen Gutschein im Wert von 20 Euro.

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Kommentare
Dr. Uwe Lorenz 28.07.201212:01 Uhr

Zusammenarbeit ? Im Prinzip gerne, aber...!! Auch KK haben den Datenschutz einzuhalten!!

Die Zusammenarbeit ist mit allen Rechten und Pflichten in den vorliegenden Verträgen geregelt. Dazu gehört auch der Datenschutz.
Es ist nicht selten, dass von Kassen zusätzliche Anfragen ausserhalb der geltenden Verträge gestellt werden. Mein Verdacht ist, dass damit die Genehmigung und damit die Zahlung erst einmal verzögert wird. Wie ein PING PONG geht es wieder zurück zum AUSSTELLER mit entlastender Wirkung der KK ihrem Mitglied gegenüber, denn nun liegt der Ball wieder beim Arzt, und die Genehmigung ist nun von der Arntwort des AUSSTELLERS abhängig.
Als Beispiel sei hier nur einmal die Verordnung von Hilfsmitteln erwähnt. Nach der Verordnung eines E-Rollstuhles z.B. kommt eine 4 seitige Nachfrage der Kasse in der detailierte Angaben über die Notwendigkeit der Verordnung des Hilfsmittels abgefragt wird.

Natürlich ausserhalb jeder vertraglichen Vereinbarung. In diesen Fällen erlaube ich mir den 1fachen Satz einer gutachterlichen Äußerung lt. GOÄ, denn darum geht es hierbei, in einer Kostenvoranfrage an die KK mit der Bitte um Bestätigung der Kostenübernahme zu senden. Danach reist in der Regel jeder Kontakt ab. Manchmal kommt ein beleidigender Rückruf - wie mir von meinem TEAM berichtet wird.

KK-Anfragen und Datenschutz - selbst die Anfragen mit dem bekannte TÜV
Stempel - sind mit Vorsicht anzusehen.
Also in meinen Erfahrungen mit den Krankenkassen und auch dem beratenden MDKN kann ich nicht bestätigen, dass KK überhaupt ein Interesse an der Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen haben.
Häufig werden gerade bei Krankengeldansprüchen von Patienten alle Grenzen und Vorsätze über Bord geworfen. Und das ist nach meinen Erinnerungen bisher nur in Einzelfällen positiv für den Patienten gewesen. Die prinzipiell vertretene Auffassung dieser Gremien scheint es zu sein, dass den betroffenen Patienten - Krankengeldbezieher - aber immer noch zahlenden Krankenkassenmitgliedern - eine Zahlung nicht zusteht.
Aber das können sicherlich auch andere Kolleginnen und Kollegen berichten. Besonders die ARBEITSFÄHIGSCHREIBUNG nach AKTENLAGE durch einen Sozialmediziner des MDKN führt zu KRITISCHEN SITUATIONEN in den Praxen. Hier wird absichtlich eine Situation einer NÖTIGUNG gleichstehend in Kauf genommen, um unentgeldlich an Informationen OHNE Rücksicht auf den Datenschutz zu erzwingen.

Ein unbefriedigender Zustand, der an einer gewollten ZUSAMMENARBEIT seitens der Kassen eher zweifeln läßt.

Ein guter Anfang es wäre doch, wenn die Kassen bei der Überlegung der Wertigkeit ihrer Anfragen an Andere einfach ihre eigenen innerbetrieblichen Verrechnungssätze ansetzen würden und ihren PARTNERN diese auch ausserbudgetär zugestehen würden. Denn das sind reale Kosten die auch in Arztpraxen entstehen.

Ein kleiner Schritt in Richtung Zusammenarbeit, meiner Meinung nach zutiefst berechtigt.
Vielleicht erreich ja die Ärztezeitung eine themenbezogene Diskussion mit einem positiveren Ergebnis als die KBV!

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