Bewertungsausschuss berät Honorar für 2010

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MAINZ (HL). In seiner Sitzung am 20. Mai berät der Bewertungsausschuss erstmals über Eckpunkte für die Honorierung der Vertragsärzte im kommenden Jahr. Technische Probleme bei der Morbiditätsmessung machen eine Konvergenzphase bis zum Jahr 2013 erforderlich.

Das berichtete KBV-Chef Dr. Andreas Köhler am Montagnachmittag vor der Vertreterversammlung in Mainz. Nach Köhlers Angaben können die Vertragsärzte im kommenden Jahr mit einem Honorarzuwachs rechnen, auch wenn die Grundlohnsumme als Folge der Wirtschaftskrise sinken sollte.

Sicher scheint, dass die Gesamtvergütung um mindestens 120 Millionen Euro wachsen wird, das sind 0,4 Prozent, die für die demografische Veränderung von den Krankenkassen inzwischen anerkannt sind. Die KBV will allerdings weitere 2,4 Prozent fordern, das entspricht 720 Millionen Euro, die für Morbidität angesetzt werden.

120 Millionen Euro wollen die Kassen 2010 zahlen.

Unterdessen wird deutlich, dass die Umsetzung der vom Gesetzgeber seit zwei Jahren vorgegebenen Vergütungsreform erhebliche technische Probleme aufwirft, deren Lösung nach einem Szenario der KBV eine Konvergenzphase bis 2013 notwendig macht. Eines der strittigsten Themen ist dabei die Methodik und Datengrundlage für die Morbiditätsmessung. Derzeit liegt Datenmaterial erst aus vier KVen vor. Die Krankenkassen lehnen auf dieser Basis eine Morbiditätsmessung mit Auswirkung auf die Gesamtvergütung im kommenden Jahr ab. Lediglich den aus Alter und Geschlecht resultierenden zusätzlichen Behandlungsbedarf wollen sie akzeptieren.

Wichtige mittel- bis längerfristige Ziele der KBV sind, die kassenspezifische Morbiditätsstruktur und prospektiv einen bundeseinheitlichen Behandlungsbedarf zu ermitteln. Die Morbiditätsveränderung von Jahr Jahr soll KV-spezifisch abgeleitet werden. Als eine Herausforderung gilt es, regional unterschiedliche Kostenstrukturen zutreffend zu ermitteln sowie Über- und Unterversorgung in Ab- und Zuschlägen zu berücksichtigen. Dabei zeigt sich, dass die Abgrenzung nach KV-Regionen nicht valide ist. Überdurchschnittliche Kosten weisen praktisch alle Ballungsregionen auf.

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