Enterale Ernährung

Bilanzierte Diäten jetzt GKV-Leistung

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Ärzte können in Zukunft bilanzierte Diäten auf Kassenrezept verordnen, wenn eine diätetische Intervention medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Das gilt beispielsweise bei Phenylketonurie, Niereninsuffizienz, Nahrungsmittelallergien, Fettverwertungsstörungen oder bei Schluckstörungen. Auch Spezialprodukte, die auf ein Krankheitsbild abgestimmt sind, können verordnet werden.

Keine Leistung der Krankenkassen sind jedoch glutenfreie Spezialmehle, lactosefreie Milchprodukte oder phenylalaninfreie Fertigprodukte. Ebenfalls zählen Nahrungsergänzungsmittel, Krankenkost oder diätetische Lebensmittel nicht dazu. Mit der Leistungserweiterung reagiert der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Februar 2008. Danach gehören derzeit nur Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung zur GKV-Leistung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss nun in einer Richtlinie den Leistungsanspruch der Versicherten präzisieren. (HL)

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