Bildungsurlaub für angestellte Ärzte im Südwesten?

BADEN-BADEN (mm). Das Recht auf einen Bildungsurlaub sollte auch in Baden-Württemberg gesetzlich verankert werden. Dies fordert der Hartmannbund Baden-Württemberg.

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Wie in anderen Bundesländern auch müsse für Angestellte und somit auch für angestellte Ärzte eine Grundlage geschaffen werden, berufspolitische Veranstaltungen als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen, so die Ärzteorganisation.

Der Bildungsurlaub ist nicht bundesweit einheitlich, sondern in entsprechenden Landesgesetzen geregelt, wie beispielsweise dem Mecklenburgischen Bildungsfreistellungsgesetz.

Keine landesrechtlichen Regelungen und daher auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es derzeit zum Beispiel in den Ländern Baden-Württemberg sowie in Bayern, Sachsen und Thüringen. 

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